Dein Weg ins Erwachsenenleben

2. Erwachsen werden in der Jugendhilfe

In der Jugendhilfe wird für den Übergang in das Erwachsenenleben oft der Begriff „Verselbstständigung“ benutzt. Dieser Begriff soll die Zeit beschreiben, in der du dich mit der Unterstützung deiner Eltern, Pflegeeltern, Betreuer*innen oder deiner Ansprechpartner*innen des Allgemeinen Sozialen Dienstes/ Kommunalen Sozialen Dienstes/ Pflegekinderdienstes / Eingliederungshilfe § 35a  (Jugendamt) auf das Leben nach der Jugendhilfe vorbereitest.

Hilfeplanung

In Hilfeplangesprächen werden gemeinsam mit dir Ziele für deinen Weg in die Selbstständigkeit festgelegt. Mit Blick auf die Zukunft wird überlegt, wann du zum Beispiel in eine eigene Wohnung ziehen kannst, ob du in deiner eigenen Wohnung noch eine ambulante Hilfe benötigst oder ganz ohne Jugendhilfe auskommen kannst. 

Hilfe für junge Volljährige

Wenn du auch nach deinem 18. Geburtstag Unterstützung durch die Kinder- und Jugendhilfe benötigst, kannst du „Hilfe für junge Volljährige“ beantragen. Wende dich hierfür an deine Ansprechpartner*in im Jugendamt. Die Hilfe soll dazu beitragen, dass du ein selbstbestimmtes, eigenverantwortliches und selbstständiges Leben führen kannst. Das Jugendamt prüft nach deinem Antrag, ob du die Hilfe brauchst und welche Hilfeform geeignet ist.

Du musst den Antrag auf Hilfe jetzt selbst stellen. Du solltest mitteilen, in welchen Bereichen du noch eine Unterstützung benötigst. Kümmere dich außerdem um vereinbarte Aufgaben und halte deine Termine ein.

Region Hannover: 21 Städte & Gemeinden

Jugendämter in der Region Hannover

Folgende regionsangehörige Kommunen sind selbständige Träger der Jugendhilfe:BurgdorfLaatzenLandeshauptstadt HannoverLangenhagenLehrte Für diese regionsan...

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Nachbetreuung

Auch nach Verlassen der Jugendhilfe und z.B. dem Umzug in die eigene Wohnung kannst du Unterstützung erhalten. Wenn du regelmäßige Hilfe benötigst, kannst du zum Beispiel eine ambulante Hilfe beantragen. Wenn du nur sehr selten eine Ansprechperson zur Verfügung haben möchtest, hast du die Möglichkeit, dass dich nach der Jugendhilfe jemand bei deinem Weg in ein eigenständiges Leben unterstützt. Eine Ansprechperson vom Jugendamt wird dann mit dir in regelmäßigen Abständen Kontakt aufnehmen. Mit einer Nachbetreuung bist du bei Behörden und alltagspraktischen Dingen nicht allein und kannst mehr Sicherheit gewinnen. Diese Art der Unterstützung besprichst du mit deiner*deinem Ansprechpartner*in im Jugendamt in deinem letzten Hilfeplangespräch. Natürlich kannst du dich auch jederzeit an eine Beratungsstelle wenden, die nötigen Informationen findest du im Themenbereich „Beratung und Hilfen“.

Erneute Hilfe

Vielleicht hast du nach deinem Auszug größere Schwierigkeiten, als du vorher gedacht hast. Es besteht die Möglichkeit, dass du auch nach dem Ende deiner Hilfe in die Kinder- und Jugendhilfe zurückkehren kannst und Unterstützung erhältst. Das nennt man „Coming-Back-Option“. Hierfür kannst du Kontakt zum Allgemeinen Sozialen Dienst (Jugendamt) aufnehmen. Auch wenn du bisher noch keine Unterstützung durch die Kinder- und Jugendhilfe erhalten hast, kannst du dich an den Allgemeinen/Kommunalen Sozialen Dienst (Jugendamt) wenden.

Ombudschaft

Eine Ombudstelle kann für dich hilfreich sein, wenn es zu Konflikten in der Jugendhilfe kommt. Das ist eine Beschwerdestelle, die dich unterstützt. Es gibt in den meisten Bundesländern Ombudsstellen oder Ombudsprojekte. Eine Übersicht findest du unter: 

Selbstorganisation als Care Leaver*in

Wenn du mal Jugendhilfe bekommen hast, hast du das Recht auf Selbstvertretung gegenüber dem Jugendamt. Zum Beispiel kannst du dich mit anderen jungen Menschen in deiner Einrichtung zusammenschließen, um deine Interessen in der Kinder- und Jugendhilfe zu vertreten. 

Inzwischen gibt es an vielen Orten in Deutschland Selbstvertretungen von Care Leaver*innen, die dich unterstützen können. Außerdem kannst du dich dort engagieren. Auch in Hannover gibt es eine Regionalgruppe. 

careleaver.de