Antidiskriminierungsklausel für die Vergabe von Zuwendungen abgelehnt
Der Internationale Ausschuss stimmt gegen die Aufnahme einer Antidiskriminierungsklausel für Zuwendungen der Landeshauptstadt Hannover (LHH). Mehrere Mitglieder des Ausschusses kritisierten die unpräzise Formulierung des Antrages.
Einen entsprechenden Antrag hatte die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen + Volt + Piratenpartei bereits in die 21. Sitzung des Internationalen Ausschusses eingebracht. Ratsfrau Joana Zahl erklärte jetzt dazu, dass Hannover zwar vielfältig und weltoffen, aber leider nicht diskriminierungsfrei sei. Mithilfe einer Antidiskriminierungsklausel in Zuwendungsbescheiden sollten Sexismus, Queerfeindlichkeit, Ableismus, Rassismus, Antiziganismus, Antisemitismus, Muslimfeindlichkeit und weitere Formen der Diskriminierung in den Blick genommen werden. „Wir als SPD-Fraktion werden diesen Antrag ablehnen!“, entgegnete Ratsfrau Hülya Iri (SPD) und erklärte, die LHH würde mit der Aufnahme einer Antidiskriminierungsklausel ein grundsätzliches Misstrauen gegenüber den Zuwendungsempfänger*innen zeigen. Die CDU-Fraktion stimmte in die Bedenken der SPD-Fraktion ein: „Wie soll ein Diskriminierungsmerkmal definiert werden? Wer wird das bewerten? Wie wird das kontrolliert, ohne dass bürokratische Hürden weiter nach oben getrieben werden?“, fragte CDU-Ratsfrau Sabrina Kahmann. „Das Thema Antidiskriminierung ist wichtig, doch der Antrag ist zu schwammig formuliert“, so Kahmann weiter. Auch Ratsherr Patrick Döring (FDP) kritisierte die unpräzise Formulierung des Antrages, dennoch müsse ein Weg gefunden werden, um für Diskriminierungen zu sensibilisieren. Ratsfrau Zahl entgegnete, der Antrag sei bewusst nicht konkreter formuliert worden, damit die Verwaltung die Möglichkeit habe, sich Lösungen und Umsetzungsmethoden zu überlegen. Liam Harold (Bündnis 90/Die Grünen) erinnerte an vorangegangene Beispiele und verwies auf das Bundesprogramm „Demokratie leben“, in dem eine Antidiskriminierungsklausel bereits formuliert stehe. Letzten Endes wurde der Antrag mit 6 zu 5 Stimmen abgelehnt.
Vor der Diskussion wurde direkt zu Beginn der Sitzung während der Einwohner*innen-Fragestunde der Wunsch geäußert, dass die Ausländerbehörde ihre Beratung in englischer Sprache ausweiten möge. Sozialdezernentin Sylvia Bruns versicherte, dass es bereits Formulare in englischer Sprache gebe und dass sie versuche, den Kontakt zwischen der Einwohnerin, die den Wunsch geäußert hatte, und der Ausländerbehörde herzustellen.
Nach der Abstimmung über den Antrag zur Antidiskriminierungsklausel berichtete Lucia Biotti aus dem Büro für internationale Angelegenheiten, dass anlässlich der diesjährigen Europawahl zahlreiche Aktionen und Veranstaltungen zum Thema Europa geplant seien. „Ziel ist es, durch ein buntes Programm die Vielfalt von Europa zu zeigen“, so Biotti. Für den 1. Juni plane die LHH zusammen mit der Region Hannover ein Europafest am Opernplatz.
Im Bericht über den Sachstand der Umsetzung des WIR2.0-Prozesses erklärte Dr. Günter Max Behrendt, Leiter des Sachgebiets Grundsatzangelegenheiten der Einwanderung, dass über die Drucksache zur Weiterentwicklung der Integrationsbeiräte wahrscheinlich im Mai beschlossen werde. Des Weiteren habe sich für die Maßnahme „Empowerment für Geflüchtete“ eine neue Arbeitsgruppe gebildet. Auch mit der Bewerbung der Integreat-App gehe es voran. Nach einer Plakatkampagne in den Stadtbahnwagen der Üstra seien die Zugriffszahlen auf die App spürbar gestiegen. „Wir sind sehr zuversichtlich, dass die Zugriffszahlen weiter ansteigen werden“, so Behrendt weiter.
Die nächste Sitzung des Internationalen Ausschusses findet am 14.03.2022 statt. Alle Termine und Drucksachen sind im Online Sitzungsmanagement der LHH öffentlich zugänglich.