Bundestagswahl 2025

Stimm­zettel­scha­blo­nen für blinde und seh­be­hin­derte Men­schen

Bei der Bundestagswahl 2025 können blinde und sehbehinderte Menschen Stimm­zettel­schablonen einsetzen - und zwar entweder zur Briefwahl oder direkt im Wahllokal.

Entweder zur Briefwahl oder direkt im Wahllokal nutzbar.

Um zu gewährleisten, dass blinde und sehbehinderte Menschen barrierefrei an der Wahl teilnehmen können, gibt es nach Auskunft des DBSV (Deutscher Blinden- und Sehbehindertenverband) die Möglichkeit, beim Niedersächsischen Blindenverband eine Wahlschablone mit dazugehöriger Informations-CD anzufordern.

Informationen dazu gibt es auch auf der Wahlbenachrichtigungskarte. Dort ist ebenfalls vermerkt, ob der Wahlraum barrierefrei zu erreichen ist.

Einführung zur Handhabung

In die Wahlschablone sind Löcher eingestanzt, die den Kreisen zum Ankreuzen auf dem Stimmzettel entsprechen. Der offizielle Stimmzettel wird deckungsgleich in die Schablone eingelegt. Damit der Stimmzettel auch richtig in die Schablone eingelegt wird, hat die Wahlschablone oben rechts eine fehlende Ecke. Diese zeigt, wo oben ist. Ist der Zettel richtig eingelegt, passen die Löcher der Schablone auf die Kreise zum Ankreuzen. Auf der CD kann man hören, an welcher Stelle welche Partei steht, und dann sein Kreuz setzen.

Wer also mit einer Stimmzettelschablone wählen möchte, kann diese – auch ohne Mitglied in einem Blindenverein zu sein – bei den Landesvereinen des DBSV anfordern. Für Niedersachsen ist der Blinden- und Sehbehindertenverband Niedersachsen e. V. in Hannover zuständig.

Den Mitgliedern der Landesverbände werden diese Unterlagen automatisch zugeschickt, so der DBSV.

Fragen zur Wahlschablone

Fragen zur Wahlschablone beantwortet der Blinden- und Sehbehindertenverband Niedersachsen unter Telefon 0511 51040 oder per E-Mail: info@blindenverband.org.

(Veröffentlicht am 31. Januar 2025)