Schülerbeförderung ist die Beförderung der Schülerinnen und Schüler auf dem Schulweg.
Anspruch auf Beförderung
Schülerinnen und Schüler mit Wohnsitz in der Region Hannover haben bei Vorliegen der Voraussetzungen einen Anspruch auf eine zumutbare Beförderung zur nächsten Schule der gewählten Schulform.
Kostenlose Schulfahrkarte für den ÖPNV
Grundsätzlich wird ein Anspruch auf Schülerbeförderung durch die Aushändigung einer Schulfahrkarte des Großraumverkehrs Hannover (GVH) erfüllt. Damit können öffentliche Verkehrsmittel im Tarifgebiet des GVH (in den Tarifzonen ABC) kostenlos genutzt werden.
Freistellungsverkehr
Eine besondere Beförderungsnotwendigkeit kann darüber hinaus bei den Schülerinnen und Schülern mit Behinderungen sowie in geprüften Einzelfällen vorliegen. Die Schülerbeförderung erfolgt in diesen Fällen im so genannten "Freistellungsverkehr" durch von der Region Hannover beauftragte Beförderungsunternehmen (z. B. mit Mietwagen).
Fahrtkostenerstattung
Es können auch Fahrtkosten erstattet werden, die durch den Besuch eines Praktikums angefallen sind, wenn hierfür die Voraussetzungen vorliegen und keine Schulfahrkarte ausgegeben ist. Außerdem kann ein Anspruch auf Fahrtkostenerstattung bestehen, wenn eine Schule außerhalb der Region Hannover besucht wird.