Umsetzung wird für Anfang Mai vorbereitet
Region Hannover führt Bezahlkarte ein
Spätestens Anfang Mai 2025 führt die Region Hannover die Bezahlkarte für Menschen mit Anspruch auf Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) ein.
Spätestens Anfang Mai 2025 führt die Region Hannover die Bezahlkarte für Menschen mit Anspruch auf Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) ein.
Spätestens Anfang Mai dieses Jahres führt die Region Hannover die Bezahlkarte für Menschen mit Anspruch auf Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) ein.
Mit diesem Schritt setzt die Region den Beschluss der Ministerpräsident*innen um, landes- wie bundesweit einheitliche Standards einzuführen und damit Ungleichheiten zu vermeiden. Aktuell leben 2.050 anspruchsberechtigte Menschen mit Fluchthintergrund in den 20 Umlandkommunen der Region Hannover.
„Als Region Hannover bereiten wir die Einführung der Bezahlkarte vor, damit sie zeitnah eingesetzt werden kann. Es gab auch einige kritische Stimmen und Bedenken gegenüber der Bezahlkarte, dennoch ist es aus unserer Sicht richtig, ein einheitliches und vereinfachtes System in Niedersachsen und Deutschland zu etablieren, das allen Menschen den gleichen Zugang zu staatlichen Leistungen sichert“, so Regionspräsident Steffen Krach. „Nach der Einführung der Bezahlkarte wird sich zeigen, ob und wie vielleicht noch nachgebessert werden kann. Dafür braucht es aber zunächst Erfahrungswerte der Nutzer*innen“, betont Krach.
Geplant ist, die Bestellung der Karten Ende März zu starten, sodass sie vier Wochen später in den 20 Umlandkommunen der Region Hannover ausgegeben werden können. Das System der Bezahlkarte orientiert sich an der bundesweiten Regelung:
„In begründeten Einzelfällen, zum Beispiel für schwangere Frauen, soll es aber möglich sein, einmalig den Auszahlungsbetrag zu erhöhen, um den besonderen Bedarfen gerecht zu werden“, erklärt Dr. Andrea Hanke, Dezernentin für Soziales, Teilhabe, Familie und Jugend der Region Hannover.
Durch die Einführung sollen sowohl die anspruchsberechtigten Menschen entlastet werden, indem die Karten auch ohne persönlichen Kontakt aufgeladen können. Auch soll der Verwaltungsaufwand durch das neue Bezahlkartensystem deutlich reduziert werden.
(Veröffentlicht am 13. März 2025)
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