„Uns erreichen zunehmend Fragen zu bestehenden Fernwärmeverträgen“, erklärt René Zietlow-Zahl, Energierechtsexperte der Verbraucherzentrale Niedersachsen, und ergänzt: „Neben Preiserhöhungen bereiten Abrechnungen und Abschlagszahlungen oftmals Probleme. Aber auch spezielle Vertragsgestaltungen – etwa Contracting-Verträge – sind immer wieder Inhalt von Anfragen.“ Um diese besser bedienen zu können, verstärkt die Verbraucherzentrale seit August ihr Beratungsangebot im Bereich Energie.
Anmeldung und Kosten
Die bis zu 30-minütige „Rechtsberatung zu Fernwärmelieferverträgen“ kostet 20 Euro und ist nach vorheriger Terminbuchung per Telefon und Video möglich. Im persönlichen Gespräch können die Rechtsexpertinnen und -experten etwa Fragen zur Vertragslaufzeit klären oder prüfen, ob Abrechnungen, Abschlagszahlungen und Preisgestaltungen rechtlich korrekt sind.
Termine für die kostenpflichtige Telefon- oder Videoberatung sind ab sofort buchbar auf der Internetseite der Verbraucherzentrale Niedersachsen oder telefonisch unter (05 11) 9 11 96-0.