Aus der Gebührenordnung geht außerdem hervor, dass die Erstberatung zwischen 10 und 190 Euro plus 19% Mehrwertsteuer betragen kann. Sollten Materialkosten anfallen, z. B. durch Kopien, gehen diese ebenfalls zulasten des Auftraggebers. Die Obergrenze für eine Erstberatung liegt bei 250 Euro, wenn es sich nicht um Fragen oder Auseinandersetzungen im Rahmen einer selbstständigen oder gewerblichen Tätigkeit handelt. In diesem Fall können die Kosten deutlich darüber liegen. Dennoch gibt es die Möglichkeit der kostenlosen Rechtsberatung. Das Angebot richtet sich in erster Linie an Personen mit niedrigem Einkommen. Wer eine Rechtsberatung nicht zahlen kann, muss dem Anwalt das beim ersten Kontakt mitteilen. Das gilt auch für Telefonate oder Mailings.
Das unverbindliche Beratungsgespräch ist für gewöhnlich die erste Unterhaltung zwischen Mandant und Rechtsanwalt. Dabei erklärt der Mandant den Sachverhalt, damit der Jurist die rechtlichen Möglichkeiten einschätzen kann. Es ist durchaus üblich, dass er zunächst noch um Unterlagen bittet, die er für eine abschließende Beurteilung braucht. Das bedeutet noch nicht, dass der Anwalt damit beauftragt wird, die Rechtsberatung auch zu übernehmen. Dazu wird er einen Vertrag mit seinem Mandanten schließen, der diesen dann auch zur Übernahme der Kosten verpflichtet. Natürlich hat der Mandant auch das Recht, sich nach dem unverbindlichen Beratungsgespräch gegen den Rechtsanwalt zu entscheiden. Die unverbindliche Rechtsberatung ist bei Anwälten - aber auch bei Organisationen, wie dem Mieterschutzbund oder der Verbraucherberatung - möglich. Sie ist für Mitglieder der Organisationen oftmals kostenlos.
Nur weil das Einkommen nicht für ein Beratungsgespräch beim Rechtsanwalt ausreicht, ist niemand vom Rechtsbeistand ausgenommen. Die Voraussetzung ist aber der Nachweis über das geringe Einkommen. In diesem Fall hat der Mandant sogar die Möglichkeit, die Prozesskostenhilfe in Anspruch zu nehmen. Das bedeutet dann, dass im Falle eines Gerichtsprozesses keine Kosten für den Mandanten fällig werden. Die kostenlose Rechtsberatung ist darin eingeschlossen. Natürlich müssen plausible Gründe für die kostenlose Rechtsberatung vorliegen. Wer z.B. unverschuldet in eine Rechtsstreitigkeit verwickelt wird, hat gute Chancen auf eine kostenlose Rechtsberatung und Prozesskostenhilfe. In diesem Fall arbeitet der Anwalt nur für den Mandanten kostenlos, aber nicht umsonst. Stattdessen übernimmt der Staat das Honorar. Es ist auch sinnvoll, das Recht auf kostenlosen Rechtsbeistand in Anspruch zu nehmen, da sonst ernsthafte Nachteile drohen. Es genügt nicht, sich in die Materie einzulesen und sich ggf. vor Gericht selbst zu verteidigen, wenn die gegnerische Partei durch einen Rechtsbeistand vertreten wird.