Bei dieser Entscheidung ist die Autovermietung frei. Viele setzen eine untere Altersgrenze bei 21 Jahren. Pflicht ist das nicht. Um aber das Schadensrisiko so gering wie möglich zu halten, beschränken einige Vermieter auch die zur Verfügung stehenden Fahrzeugkategorien für Fahranfänger. Es versteht sich von selbst, dass es nicht zulässig ist, das Auto für eine dritte Person zu mieten, die vielleicht die Voraussetzungen nicht erfüllt.
Auf Internet-Portalen sind die entsprechenden Bewertungen der Autovermietung nachzulesen. Es ist aber sinnvoll, bei der Einschätzung kritisch zu bleiben, denn hier ist das subjektive Empfinden des Fahrers maßgeblich. Dennoch kann der Blick auf ein solches Portal wichtig sein, um sich einen ersten Eindruck zu verschaffen oder auch, um den Ausschlag zu geben.
Das Mieten eines Autos in Deutschland unterliegt anderen Gesetzen, als z. B. in Frankreich oder Spanien. Wer sich im Urlaub für einen Leihwagen interessiert, sollte sich über die Touristenverbände informieren, um Fehler zu vermeiden. Für gewöhnlich sind auch die Mitarbeiter im Hotel hilfreich. Meist bestehen dort Verträge mit einer Autovermietung, was den formellen Ablauf deutlich erleichtern kann. Hier können sich die Urlauber auch über die gesetzlichen Bestimmungen informieren. Wichtig ist die Klärung der Versicherung. Das gilt vor allem für Mietwagen außerhalb der EU. Eine Möglichkeit ist aber auch, den Wagen von Deutschland aus zu mieten. Sixt und Europcar sind zwei Beispiele für Autovermietungen, die international arbeiten. Eine solche Autovermietung empfiehlt sich vor allem dann, wenn im Rahmen der Mietzeit eine Ländergrenze überschritten wird.
Die Autovermietung setzt die Bereitschaft zum Abschluss einer Versicherung voraus. Beim Umfang gibt es aber verschiedene Möglichkeiten. Die beste Empfehlung ist sicher die Vollkasko-Versicherung inkl. Diebstahlversicherung. Die Selbstbeteiligung kann ausgeschlossen oder abgestuft eingeschlossen sein. Hier ist Vorsicht geboten. Wer z. B. eine Geschäftsreise von Frankfurt nach Berlin plant, kann kaum absehen, wo der Wagen am Zielort abgestellt wird. Sollte es zu Schäden kommen, z. B. durch Vandalismus, greift die Versicherung, der Mieter ist entlastet.
Der Vorteil einer großen Autovermietung besteht u.a. darin, dass der Wagen nicht zwingend am Entleihort wieder abgegeben werden muss. Es ist also möglich, in beispielsweise in Hamburg zu mieten und in Hannover bei einer Zweig- oder Hauptstelle des Vermieters wieder abzugeben. Das ist bei Umzügen sogar üblich und hilft, viel Geld zu sparen.
Die Mitarbeiter der Autovermietung schließen vor der Übergabe einen Vertrag ab. Auch bei Zeitdruck ist es wichtig, sich die Vertragsbedingungen genau durchzulesen und bei Unklarheiten erläutern zu lassen. Im Ausland sollten Mieter um eine deutsche Übersetzung bitten oder sich gleich an internationale Agenturen wenden. Vor der Übernahme wird das Auto auf Schäden geprüft. Sind Auffälligkeiten vorhanden, muss ein Protokoll erstellt werden, in dem die schadhaften Stellen aufgelistet sind. Vor der Fahrt sind Reifenprofile, Bremsverhalten und die Lichtanlage zu überprüfen. Probleme sollten der Autovermietung sofort mitgeteilt werden.
Wird der Wagen der Autovermietung zurückgegeben, müssen entstandene Schäden mitgeteilt werden. Das gilt auch für Strafzettel, selbst wenn diese noch gar nicht ausgehändigt wurden. Wer keine Möglichkeit hat, das Auto während der Öffnungszeiten zurückzugeben, kann es vor dem Abstellen von allen Seiten und von innen fotografieren, um ggf. nachweisen zu können, dass das Auto in einwandfreiem Zustand war. Das ist vor allem bei kleineren Agenturen sinnvoll, aber auch dann, wenn das Fahrzeug ungeschützt auf einem Parkplatz steht und Vandalismus gar nicht verhindert werden kann.