Politische Jugendbildung

U18-Wahl zur Bundestagswahl 2025

Zur Bundestagswahl 2025 sind alle jungen Menschen unter 18 Jahren aufgerufen, vom 12. bis 14. Februar an der U18-Wahl teilzunehmen und ihre Stimme abzugeben. Wahllokale befinden sich in den Einrichtungen der offenen Kinder- und Jugendarbeit.

Am 23. Februar sind alle wahlberechtigten Bürgerinnen der Landeshauptstadt Hannover (LHH) aufgerufen, durch ihre Stimmen die Zusammensetzung des 21. Deutschen Bundestages mitzubestimmen.

Vom 12.-14.02.2025 öffnen die U18-Wahllokale 

Obwohl das Wahlalter bei 18 Jahren liegt, haben auch Jugendliche unter 18 Jahren die Möglichkeit, den Wahlvorgang auszuprobieren: Vom 12. bis 14. Februar öffnen die Jugendzentren und Spielparks in Trägerschaft der LHH täglich ab 15 Uhr die U18-Wahllokale. Alle Hannoveranerinnen, die noch keine 18 Jahre alt sind, sind herzlich eingeladen, daran teilzunehmen. Dabei spielt es keine Rolle, welche Staatsbürgerschaft ein junger Mensch hat. Wer in Hannover wohnt, darf wählen.

Jugend- und Familiendezernentin Susanne Blasberg-Bense

„In den vergangenen Jahren ist die Diskussion um Kinderrechte immer stärker geworden. Auch in der Landeshauptstadt wachsen die Bemühungen um die Beteiligung junger Menschen an politischen Prozessen“, sagt Hannovers Jugend- und Familiendezernentin Susanne Blasberg-Bense. Der Fachbereich Jugend und Familie führt seit 2023 Jugendversammlungen in allen Stadtteilen der LHH durch. Am 27. Januar diskutiert der Jugendhilfeausschuss der LHH zum Beispiel die Einführung eines Jugendparlamentes, und die Stadtverwaltung hat sich zudem auf den Weg gemacht, das Siegel „Kinderfreundliche Kommune“ zu erwerben.

„Wie steht es um die Beteiligung junger Menschen an den Bundestagswahlen? Während bei der Europawahl im letzten Jahr und den Kommunalwahlen 2026 das Wahlalter auf 16 Jahre festgelegt wurde, bleibt es bei der Bundestagswahl bei 18 Jahren. Das bedeutet, dass Kinder und Jugendliche von einer wichtigen Entscheidung in einer parlamentarischen Demokratie ausgeschlossen sind: der Zusammensetzung des Parlaments“, betont Susanne Blasberg-Bense.

Du hast eine Stimme. Lass sie raus

Seit 1996 gibt es eine Initiative, die jungen, nicht wahlberechtigten Menschen unter dem Motto „Du hast eine Stimme. Lass sie raus“ die Möglichkeit bietet, im Rahmen von U18-Wahlen ihre eigene Wahlentscheidung zu treffen. Diese Wahlen haben zwar keinen Einfluss auf die „echte“ Bundestagswahl, zeigen jedoch, wie das Ergebnis aussehen würde, wenn Kinder und Jugendliche wählen dürften. Der Wahlzeitraum für die U18-Wahl findet eine Woche vor den offiziellen Parlamentswahlen statt, und die Ergebnisse werden noch vor der Bundestagswahl veröffentlicht. Die U18-Wahlen stehen unter der Schirmherrschaft von Bundestagspräsidentin Bärbel Bas und werden vom Deutschen Bundesjugendring sowie den jeweiligen Landesjugendringen organisiert.

Susanne Frischen, Bereichsleiterin Kinder- und Jugendarbeit

„Die Mitarbeitenden in den Einrichtungen der offenen Kinder- und Jugendarbeit freuen sich über alle U18-Wahlinteressierten. Rund um die Wahlkabinen finden natürlich die bekannten Angebote der offenen Kinder- und Jugendarbeit statt. Vielleicht wäre die Wahl auch eine gute Gelegenheit, das Jugendzentrum vor Ort einmal kennenzulernen“, sagt in Hannover.

Alle Informationen

zu der U18-Wahl gibt es unter: hannover.de/u18 und bei der Stadtjugendpflege.