Soziales

60 Vorschläge zur Vermeidung von Obdachlosigkeit bis 2030

Bis zum Jahr 2030 will die Stadt Hannover Obdachlosigkeit möglichst ganz vermeiden. In einem einjährigen Beteiligungsprozess der Stadt mit Vertreter*innen sozialer Institutionen, der Wohnungswirtschaft, Einzelpersonen und Mitglieder des „Runden Tisches Wohnungslosigkeit“ sind 60 Vorschläge erarbeitet worden. Oberbürgermeister Belit Onay und Sozialdezernentin Sylvia Bruns haben erste Ergebnisse und den weiteren Weg vorgestellt.

Oberbürgermeister Belit Onay und Sozialdezernentin Sylvia Bruns bei der Pressekonferenz zu Obdach 2030

Die Jugendwerksiedlung e.V. ist ein Beispiel für den Housing-First-Ansatz in Hannover: Die Geschäftsführerin Gabriele Schuppe (Mitte) gab Oberbürgermeister Belit Onay und Sozialdezernentin Sylvia Bruns nach der Pressekonferenz zu Obdach 2030 einen Einblick in die Einrichtung in Misburg.

Obdachlosigkeit bis zum Jahr 2030 möglichst ganz vermeiden: Das ist das ambitionierte Ziel der EU, des Bundes und der Landeshauptstadt Hannover. Nun liegen Vorschläge vor, wie dieses Ziel erreicht werden soll. Darüber haben am 4. April 2025 Oberbürgermeister Belit Onay und Sozialdezernentin Sylvia Bruns informiert. Die Vorschläge sind unter anderem eine Quote für Sozialwohnungen, ein Ausbau sozialer Angebote sowie mehr Straßensozialarbeit außerhalb der Innenstadt.

Ergebnis aus einjährigem Beteiligungsprozess

In einem einjährigen Beteiligungsprozess haben die Stadt, Vertreter*innen sozialer Institutionen und der Wohnungswirtschaft sowie engagierte Einzelpersonen und Mitglieder des „Runden Tisches Wohnungslosigkeit“ in Hannover mehr als 60 Vorschläge erarbeitet, um Obdachlosen bessere Perspektiven zu geben. Betroffene Menschen wurden in den Prozess einbezogen. In einem weiteren Schritt soll ein Expert*innengremium ins Leben gerufen werden, das die Vorschläge und deren Machbarkeit bewertet. Das Gremium soll seine Entscheidungen der Ratspolitik zur Beschlussfassung vorlegen.

OB nimmt Land und Bund mit in die Pflicht

Oberbürgermeister Belit Onay bei der Pressekonferenz zu Obdach 2030.

Der Beteiligungsprozess habe viele Vorschläge hervorgebracht, die die Stadt nun prüfe, sagt Oberbürgermeister Belit Onay. „Wir stellen uns dieser Aufgabe wohlwissend, dass wir diese nicht allein stemmen können. Dazu braucht es einen gemeinsamen Kraftakt auf kommunaler Ebene, Landes- und Bundesebene. Ich appelliere an dieser Stelle an die neue Bundesregierung, die Bekämpfung von Wohnungslosigkeit auf ihre soziale Agenda zu setzen, beispielsweise durch die Erhöhung von Finanzhilfen für den sozialen Wohnungsbau“, so Onay weiter.

Onay erklärte: „Wir haben uns auf kommunaler Ebene in schwierigen Zeiten bereits früh auf den Weg gemacht, um Perspektiven aus der Wohnungslosigkeit bis 2030 zu entwickeln. Viele der notwendigen Weichen, die auch der Nationale Aktionsplan auf Bundesebene als Schwerpunkte setzt, haben wir in Hannover bereits gestellt. Dazu gehören ‚Housing First‘, aber auch ‚Prävention‘.“ Zudem habe die Stadt in den letzten drei Jahren bereits 8,6 Millionen Euro in die Sanierung, Renovierung und in den Bau neuer Unterkünfte sowie eines neuen Tagesaufenthaltes und einer neuen Notschlafstelle investiert.

Zugang zu Wohnraum

Sozialdezernentin Sylvia Bruns bei der Pressekonferenz zu Obdach 2030.

Wohnungslosigkeit und insbesondere das Leben auf der Straße stellten die extremste Form von Armut, Ausgrenzung und gesundheitlicher Gefährdung in unserem Land dar, so Onay. „Gerade in schwierigen Zeiten begreifen wir es als eine Aufgabe aller staatlicher Institutionen und ihrer Netzwerke, wohnungsgeleitete Angebote für Menschen mit komplexen Problemlagen vorzuhalten,“ betonte Hannovers Oberbürgermeister.

Ein Schwerpunkt liegt demnach auf dem Zugang zu Wohnraum und der Verstetigung des Housing-First-Ansatzes. Um die Situation Obdachloser zu verbessern, wurde im Prozess vorgeschlagen, ein Konzept zur Wohnraum-Akquise zu entwickeln, städtische Belegwohnungen (Sozialwohnungen) mit einer Quote zu versehen und Bürgschaftswohnen zu etablieren – also eine Institution sich verpflichtet, die Mieten gegebenenfalls für den Wohnungssuchenden zu zahlen.

Neue Strategie für die Unterbringung

Die Stadt stellt im Bereich der Unterbringung die Versorgung mit einer Wohnung in den Mittelpunkt. Zentrales Anliegen in der Gesamtplanung für obdachlose und auch geflüchtete Menschen sind höhere Standards in der Unterbringung, mehr Unterkünfte mit wohnungsähnlichem Charakter. Zielgröße sind 5.000 Plätze in Wohnungen bis 2030. Gleichzeitig soll die Zahl der Plätze in Gemeinschaftsunterkünften auf etwa 2.000 verringert werden.

Zudem wird die Stadt prüfen, ob eine eingezäunte, durch Wachdienst gesicherte Freifläche zur Übernachtung - beispielsweise in einem Zelt – realisiert werden kann. Es wäre ein Angebot für Menschen, die eine Übernachtung in Gebäuden scheuen.

Ebenfalls wurden Mindeststandards in Notschlafstellen und spezifische Unterkünfte für junge Erwachsene priorisiert. Letzteres hatte die Stadt bereits mit den kürzlich in der Cäcilienstraße und in der Lange Laube eröffneten Unterkünften umgesetzt.

Hilfe bei drohendem Wohnungsverlust

Nach Ansicht der Prozessbeteiligten ist es immens wichtig, dem Wohnungsverlust entgegenzuwirken. Dafür tut die Stadt jetzt schon viel. So hat die Verwaltung Ende 2022 die „Fachstelle Wohnungserhalt“ geschaffen, in der ein Team von Mitarbeitenden gemeinsam mit den Betroffenen individuelle Perspektiven entwickelt, um die eigene Wohnung nicht zu verlieren und Konflikte im Mietverhältnis zu reduzieren.

Insbesondere das Team „Auszugsmanagement“ unterstützt bereits untergebrachte Menschen bei der Suche nach Alternativen inklusive Versorgung mit einer Wohnung und arbeitet, wo es möglich ist, ebenfalls nach dem Housing-First-Ansatz. Beide Teams sind im städtischen Sozialdezernat verortet.

Im Beteiligungsprozess wurde deutlich, dass die Hilfen für Menschen in besonderen sozialen Schwierigkeiten nach Paragraf 67 und weiteren gemäß Sozialgesetzbuch (SGB XII) von mehr Menschen genutzt werden könnten. Viele hätten keine oder zu wenig Kenntnis von diesen Möglichkeiten, hieß es. Die Hilfen umfassen persönliche Beratung und Unterstützung in stationären Einrichtungen, Beratungsstellen, Tagesaufenthalten und anderen niedrigschwelligen Beratungsangeboten. Bei Bedarf ist auch eine intensivere Unterstützung in der eigenen Häuslichkeit möglich. Das Land Niedersachsen und die Region Hannover finanzieren diese Hilfen. Soziale Träger, Region und Stadt setzen die Maßnahmen vor Ort um. Die Idee ist, diese Hilfen und deren Möglichkeiten für die Menschen direkt in den Unterkünften zu bewerben und dort neue Beratungsangebote zu schaffen.

Zudem soll die Straßensozialarbeit in die Stadtbezirke ausgeweitet werden. Ein weiterer Vorschlag richtet sich an Menschen, die in die EU einwandern. Eine Personal-Agentur könne bei der Eingliederung in den Arbeitsmarkt helfen, so die Empfehlung.

Medizinische Versorgung im Blick

Für obdachlose Menschen ohne ausreichenden Krankenversicherungsschutz, die medizinische Hilfe benötigen, startete die Stadt kürzlich ein Angebot in der städtischen Unterkunft Wörthstraße. Sie hält hier sieben Einzelzimmer vor. Der Pflegedienst SIDA e.V. ist Kooperationspartner und übernimmt die Pflege, die Betreuung sowie die Gesundheitsversorgung der Menschen. Das Ziel ist die gesundheitliche Stabilisierung und bedarfsgerechte Weitervermittlung. Die Region Hannover finanziert das Angebot im Rahmen der „Hilfen zur Pflege“. Eine wichtige neue Anlaufstelle zur medizinischen Versorgung wird der sogenannte „Mecki 2.0“, eine Kombination aus Notschlafstelle, Tagesaufenthalt und medizinischer Versorgungsstation, der in der Innenstadt liegt und im Spätsommer 2026 an den Start gehen soll.

Dezernentin: Es gibt einen breiten Konsens

Sozialdezernentin Sylvia Bruns sagte im Rahmen der Vorstellung: „Zunächst gilt mein herzlicher Dank allen Beteiligten des einjährigen Prozesses für diese gemeinsame Arbeit. Diese ist für uns Ausdruck einer notwendigen, wertegesteuerten Sozialpolitik. Klar ist, dass wir bei vielen Maßnahmen wichtige interne und externe Schnittstellen zur Umsetzung der Maßnahmen haben, beispielsweise im städtischen Baudezernat und bei der Region Hannover. Ich bin sicher, dass wir bei den Maßnahmen, in denen es einen breiten Konsens für die Umsetzung gibt, gemeinsam Möglichkeiten entwickeln werden. Mit der Schaffung des Expert*innengremiums werden wir den kommunalen Weg zur Vermeidung von Obdachlosigkeit bis 2030 weitergehen.“

Hintergründe und Begriffe zum Thema

 

Was sind Belegrechtswohnungen oder Sozialwohnungen bei der Landeshauptstadt Hannover?

Es handelt sich zum überwiegenden Teil um geförderte Wohnungen („Sozialwohnungen”), die vorrangig nur an Wohnungssuchende vermietet werden können, die im Besitz eines Wohnberechtigungsscheins sind. Die Stadt schlägt den Eigentümer*innen Bewerber*innen für den Abschluss eines Mietvertrages vor. Zuständig für die Wohnraumförderung und damit für die Schaffung und den Erhalt von Wohnraum für Haushalte mit geringen beziehungsweise mittleren Einkommen sind die Bundesländer. Die Landeshauptstadt Hannover hat aber in Ergänzung zur Landesförderung seit 2013 erhebliche finanzielle Mittel bereitgestellt um ihrerseits für bezahlbaren Wohnraum und entsprechende Belegrechte zu sorgen. Zurzeit stehen - verteilt auf mehrere Haushaltsjahre - insgesamt circa 68,8 Millionen Euro für Baukostenzuschüsse und Aufwendungszuschüsse in Höhe von jährlich jeweils über 6 Millionen Euro zur Verfügung bzw. werden in den nächsten Haushalten eingeplant. Es handelt sich dabei um eine freiwillige Leistung der Stadt. Mit diesen Mitteln kann der Bau von ca. 3.500 Wohnungen gefördert werden. Seit 2013 wurden davon bereits circa 2.600 kommunal geförderte Wohnungen fertiggestellt oder sind im Bau. Für die Jahre 2025 bis 2030 ist die Fortführung des Wohnraumförderprogramms und eine Förderung von weiteren jährlich circa 300 Wohnungen geplant.

Wie lässt sich in Bürgschaftswohnungen wohnen?

Bei einer Bürgschaft für den Mietvertrag übernimmt jemand anderes – die bürgende Person – die Verpflichtung, die Mietzahlungen zu leisten. Die Bürg*innen haften also für die Mietzahlungen gegenüber den Vermieter*innen. Dies dient den Vermieter*innen als Sicherheit, dass die Miete immer bezahlt wird.

Was sind „67er-Hilfen“?

Mit den Hilfen nach §§ 67 ff. SGB XII stellt die Sozialhilfe eine Leistung zur Überwindung einer sozialen Notlage bereit. Diese Hilfen umfassen alle Maßnahmen, die notwendig sind, um die besonderen Schwierigkeiten abzuwenden, zu beseitigen, zu mildern oder ihre Verschlimmerung zu verhüten.

Was ist der nationaler Aktionsplan gegen Wohnungslosigkeit?

Der "Nationale Aktionsplan gegen Wohnungslosigkeit - Gemeinsam für ein Zuhause" bildet als bundesweiter Handlungsleitfaden die gemeinschaftlichen Anstrengungen aller Ebenen zur Überwindung der Wohnungslosigkeit in Deutschland bis 2030 ab und ist im Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen verortet.

Wie kam es zum EU-Ziel zur Vermeidung von Obdachlosigkeit bis 2030?

Die Zahl der wohnungs- und obdachlosen Menschen in der europäischen Union ist von 2015 bis 2025 um mehr als 70 Prozent angestiegen. Die EU hat daher im November 2020 das Ziel formuliert, Obdachlosigkeit bis 2030 beseitigen zu wollen. In der Folge beschloss das Bundeskabinett den Nationalen Aktionsplan gegen Wohnungslosigkeit am 24.04.2024.