GVH

Neue Preise und Zonen im Nahverkehr

Mit Beginn des neuen Jahres gelten bei Bussen, Stadtbahnen und S-Bahnen nicht nur neue Preise im Tarifgebiet des Großraum-Verkehr Hannover, sondern auch neue Zonen.

Fahrgast kauft ein Ticket am Automaten

Die Neuerungen der Tarifreform im Überblick

Neue Produktnamen: Aus Tickets und Cards werden Fahrkarten
Die Tarifprodukte erhalten neue Bezeichnungen: Zukünftig ist einheitlich von Fahrkarten die Rede. Aus der "GVH MobilCard" wird beispielsweise die "Monatskarte", aus der "SchulCard" wird die "Schulfahrkarte" und aus dem "GVH KinderEinzelTicket" wird die "Einzelkarte Kind".

A, B, C – nur noch drei Zonen für alle Fahrkarten
Die Unterscheidung zwischen der "Ticket-Zone" und der "Card-Zone" in der Stadt entfällt. Zudem erhalten die Zonen neue Namen. Die vormals als "Hannover 1" und "Hannover 2" bekannten "Card-Zonen" werden zur neuen Zone "A" zusammengelegt. Die Zone "Umland" wird zur Zone "B" und die Zone "Region" zur Zone "C". Die Außenringe im Regionaltarif werden umbenannt in "D", "E" und "F".

Monatskarten im Umland günstiger
Zeitkarten außerhalb des Stadtgebietes werden deutlich kostengünstiger. Wer nur im Umland von Hannover unterwegs ist, zahlt für eine "Monatskarte" weniger als zuvor und weniger als in der Stadt Hannover. Damit wird dem Umstand Rechnung getragen, dass das Verkehrsangebot im ländlichen Bereich nicht mit dem in der Stadt Hannover vergleichbar ist.

Schulfahrkarten 
Der Gültigkeitsbereich der "Schulfahrkarte" wird zeitlich und räumlich ausgeweitet. Sie ist nun das komplette Jahr über – auch in den Sommerferien – gültig und im ganzen GVH-Gebiet nutzbar.

Unveränderte oder günstigere Tarife

Für viele Käufer von "Monatskarten" oder Abonnenten ergeben sich zum 1. Januar günstigere Preise. Eine "Monatskarte" in Zone "A" kostet 68 Euro. Im alten Tarif lag der vergleichbare Preis (GVH MobilCard 2 Zonen) bei 69,00 Euro. Die Monatskarte für Senioren "Monatskarte 63plus" kostet für Zone "A“"52,40 Euro. Der vergleichbare alte Preis (GVH MobilCard 63plus 2 Zonen)) lag bei 53,00 Euro.

"Kurzstreckenkarten" (1,60 Euro) und die "Einzelkarte Kind" (1,30 Euro) bleiben im Preis stabil. Gleiches gilt für die "Jugendnetzkarte" (ehemals GVH SparCard). Sie kostet weiterhin 15 Euro pro Monat und kann u. a. von Schülerinnen und Schülern genutzt werden, die keinen An-spruch auf eine kostenfreie "Schulfahrkarte" haben. Sie gilt im gesamten GVH Tarifgebiet.

Preiserhöhungen

Die Fahrpreise für "Einzel-" und "Tageskarten" werden im Durchschnitt um 2,1 % angehoben. Für "Einzel-" und "6er-Karten" ergibt sich eine Preisanhebung um 10 Cent pro Fahrt, für "Tageskarten" eine Anhebung um 20 Cent, für die "Tageskarte Gruppe" um 40 Cent. Preisbeispiele: Eine "Tageskarte" in einer Zone kostet demnach 5,80 Euro, eine "Einzelkarte" in einer Zone kostet 2,90 Euro.

Regionaltarifkunden, die nicht bis in die Innenstadt von Hannover fahren, müssen mit Preiserhöhungen rechnen.

Preisübersicht online

Eine Übersicht der aktualisierten Preise der einzelnen Tickets und Cards ist im Internet unter www.gvh.de/tickets-cards/preisuebersicht abrufbar.

Übergangsregelung für Tickets und Cards

Der GVH weist darauf hin, dass Karten aus dem Vorverkauf auch im neuen Jahr ihre Gültigkeit behalten. Einzelkarten, Sammelkarten und Tageskarten, die als "Ticket" gekauft wurden, können noch bis Ende 2020 genutzt werden. Ein Beispiel: Die Fahrkarten für eine Zone gelten für die Zone, künftig also "A", "B" oder "C", in der sie entwertet werden. Monatskarten, die bis in den Januar hinein gelten, und Abonnementkarten können weiter genutzt werden. Auch wenn die Monatskarte nur für die alte Tarifzone "Hannover 1" oder "Hannover 2" gekauft wurde, gilt sie ab dem 1. Januar in der ganzen Tarifzone "A", also im gesamten Stadtgebiet von Hannover. Fahrgäste, die nach der Tarifreform auf günstigere Angebote umsteigen wollen, können ihre alten Fahrkarten nach den üblichen Rückgaberegelungen in den Kundenzentren der Verkehrsunternehmen umtauschen. Schülerinnen und Schüler, die (nach alter Begrifflichkeit) eine "SchulCard" besitzen, müssen nichts ändern oder veranlassen. Ihre Schulfahrkarte können sie ab dem 1. Januar in den Zonen "A", "B" und "C", also im ganzen Tarifgebiet des GVH, nutzen. Die Karten werden nicht ausgetauscht, sie gelten auch dann im gesamten Tarifgebiet, wenn bisher nur eine eingeschränkte Gültigkeit aufgedruckt ist.

Informationen im Internet

Neben allen aktuellen Preisen sind auch die seit dem 1. Januar gültigen Beförderungsbedingungen unter www.gvh.de/tickets-cards/befoerderungsbedingungen abrufbar.

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(Veröffentlicht: 27 Dezember 2019)