Rote Wahlbriefe Hannover Land I und II am Wahltag nur bei der Region Hannover abgeben
Briefwähler*innen aus der Region Hannover (ohne Stadt Hannover) können ihren roten Brief am Wahltag nicht in den Rathäusern ihrer Stadt oder Gemeinde abgeben.
In den Medien wurde berichtet, dass Briefwähler*innen aus der Region Hannover ihren roten Brief am Wahltag (Sonntag, 23. Februar) bis 18 Uhr auch in den Rathäusern ihrer Stadt oder Gemeinde abgeben können. Das ist nicht korrekt.
Wen betrifft das? Alle Wahlberechtigten, die in einer Stadt oder Gemeinde der Region Hannover wählen – außer der Stadt Hannover.
Was ist zu beachten?
Einzelne Städte und Gemeinden bieten zwar eine Annahme von roten Wahlbriefen bis zu einer eigens definierten Frist an, zumeist bis zum Mittag des Wahltags. Es handelt sich dabei aber um einen freiwilligen Service der jeweiligen Stadt oder Gemeinde. Ob eine solche Frist von einer Stadt oder Gemeinde angeboten wird, kann bei der jeweiligen Stadt- bzw. Gemeindeverwaltung erfragt werden bzw. wird über die städtischen oder gemeindlichen Kommunikationskanäle bekanntgegeben.
Nach Ablauf der freiwilligen Annahmefristen verbringt die jeweilige Stadt oder Gemeinde die roten Wahlbriefe per Sonderkurier zur Region Hannover. Dies geschieht jedoch in jedem Fall vor 18 Uhr, da auch diese Briefe noch rechtzeitig bis 18 Uhr bei der Kreiswahlleitung eingehen müssen.
Rote Wahlbriefe, die nach Ablauf der jeweiligen Annahmefrist bei den Städten und Gemeinden eingehen oder eingeworfen werden, werden nicht mehr zur Kreiswahlleitung befördert und bleiben unberücksichtigt.
Wo können die roten Wahlbriefe abgegeben werden?
Wahlberechtigte, denen die persönliche Abgabe roter Wahlbriefe am Wahltag wichtig ist, wird empfohlen, diese ausschließlich in den Zentralbriefkasten bei der Region Hannover, Hildesheimer Straße 20, 30169 Hannover einzuwerfen. Jeder Wahlbrief, der bis 18 Uhr dort eingeworfen wird, kann bei der Auszählung berücksichtigt werden.