Künstler*innen & Kultureinrichtungen

7. Tandem Bildende Kunst

Die Region Hannover fördert Kooperationen (Tandems) zwischen Künstler*innen und Kultureinrichtungen zur Umsetzung gemeinsamer Projekte der Bildenden Kunst.

Die Region Hannover fördert die Vielfalt der kulturellen Angebote in ihrem Gebiet und hat sich zum Ziel gesetzt, diese in angemessener Qualität zu erhalten, weiterzuentwickeln und allen Menschen in ihrer Diversität zugänglich zu machen. 

Gegenstand der Förderung

Die Region Hannover fördert in ihrem Gebiet, vorrangig in den Umlandkommunen, Kooperationen (Tandems) zwischen Künstler*innen und Kultureinrichtungen zur Umsetzung gemeinsamer Projekte der Bildenden Kunst.

Folgende Tandembildungen sind möglich:

  • Tandem zwischen einer Kultureinrichtung und einem/einer Bildenden Künstler*in
  • Tandem zwischen einer Kultureinrichtung und einem Künstler*innen-Duo

Antragsberechtigte

Für antragstellende Künstler*innen im Rahmen einer Tandembildung gilt:

  • Bildende Künstler*innen (Einzelkünstler*innen und Künstler*innen-Duos) mit Wohnort in Niedersachsen

Für antragstellende Kultureinrichtungen im Rahmen einer Tandembildung gilt:

  • Die Rechtsform einer rechtsfähigen juristischen Person des privaten Rechts sowie GbR und kommunale Trägerschaft beziehungsweise mit kommunaler Beteiligung.

Weitere Kriterien entnehmen Sie bitte der Richtlinie der Region Hannover für die Gewährung von Zuwendungen für das Förderprogramm „Tandem Bildende Kunst“.

Höhe der Förderung

Gemeinsame Projekte können bis zu einer Summe von maximal 10.000 €, je in gleichen Teilen (bis zu 5.000 €) pro Tandempartner*innen, gefördert werden. Die Förderquote beträgt 90% der zuwendungsfähigen Ausgaben.

Förderfähig sind:
Die Konzeption und Durchführung eines Ausstellungsprojektes und eines öffentlich zugänglichen, partizipativen Vermittlungsangebots (zum Beispiel Workshop, Kreativwerkstatt, Gesprächs-/Austausch-/Diskussionsformate).

Antragstellung

Der/die Künstler*in/Künstler*innen und die Kultureinrichtung stellen jeweils einen separaten Antrag auf dem dafür bereitgestellten Formular. Beide Tandempartner*innen verfassen eine gemeinsame Projektbeschreibung.

Anträge sind unter Beifügung der im Antragsformular angeforderten Anlagen beim Team Kultur der Region Hannover ab dem 01. November des Vorjahres für Projekte, die im Folgejahr durchgeführt werden sollen, zu stellen.

Richtlinie der Region Hannover für die Gewährung von Zuwendungen für das Förderprogramm „Tandem Bildende Kunst“

Richtlinie und Förderkriterien der Region Hannover für das Tandem Bildende Kunst

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Informationen zum Datenschutz im Rahmen der Kulturförderung

Informationen zum Datenschutz gem. Art. 13 DSGVO im Rahmen der Kulturförderung

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Hinweis: Hier erscheinen in Kürze weitere Dokumente, zum Beispiel zur Online-Antragstellung und zum Mittelabruf.