Vom 01.08.2023

Richtlinie zur Spielplanförderung 1. August 2023 bis 31. Dezember 2024

Richtlinie der Region Hannover zur Gewährung von Spielplanförderung in den Jahren 2023-2024

1. Zuwendungszweck und Rechtsgrundlage

1.1    
Die Region Hannover fördert die Vielfalt der kulturellen Angebote in ihrem Gebiet und hat sich zum Ziel gesetzt, diese in angemessener Qualität zu erhalten, weiterzuentwickeln und allen Menschen zugänglich zu machen. Die Region Hannover gewährt Zuwendungen im Rahmen der dafür zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel.

1.2    
Die Region Hannover gewährt die Zuwendungen nach Maßgabe dieser Richtlinie und der allgemeinen haushaltsrechtlichen Bestimmungen. Eine Förderung setzt voraus, dass diese ggf. beihilferechtskonform erfolgen kann. 

1.3    
Ein Rechtsanspruch auf eine Förderung besteht nicht. Die Region Hannover entscheidet nach pflichtgemäßem Ermessen über die eingereichten Anträge im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel.

2. Gegenstand und Ziele der Förderung

Die Region Hannover fördert die Vielfalt der Darstellenden Kunst in ihrem Gebiet. Ziel der Förderung ist es, die Angebote Darstellender Kunst in den Spielplänen vorrangig der Umlandkommunen in angemessener Qualität zu erhalten, weiterzuentwickeln und allen Menschen zugänglich zu machen.

3. Antragsberechtigte

Antragsberechtigt sind die regionseigenen Kommunen und Kulturvereine mit Sitz in der Region Hannover.

4. Zuwendungsvoraussetzungen

4.1    
Es werden pro Antragsteller*in und Spielplan maximal drei verschiedene Gastspiele Darstellender Kunst aus den folgenden Bereichen gefördert:

  • Schauspiel, einschließlich Kinder- und Jugendtheater
  • Figurentheater
  • Varieté, Artistik, Zauberkunst
  • Kabarett, Comedy
  • Pantomime
  • Ballett, Moderner Tanz, Tanztheater
  • Oper, Musical

Für das Kalenderjahr 2024 können höchstens drei Gastspiele pro Antragsteller*in gefördert werden.

4.2    
Die Bewilligung einer Zuwendung setzt voraus:

  • Vorlage eines Spielplans, der mindestens drei verschiedene Gastspiele Darstellender Kunst enthält
  • der/die Antragsteller*in verfügt über eine Bühne, die die ton- und lichttechnischen Voraussetzungen für die Durchführung der geplanten Theaterveranstaltungen bietet
  • der/die Antragsteller*in verfügt über einen ausreichend großen, publikumsgerecht ausgestatteten Theatersaal
  • Professionalität der auftretenden Ensembles bzw. der Künstler*innen

4.3    
Von der Förderung ausgeschlossen sind Aufführungen von Laien- und Amateurtheatergruppen sowie Aufführungen des Theaters für Niedersachsen.

4.4    
Förderfähig sind nur Gastspiele, die bei Antragstellung noch nicht stattgefunden haben.

5. Förderperiode

Die Zuwendung wird für Gastspiele im Zeitraum 31.10.2023-31.12.2024 gewährt.

6. Art, Umfang und Höhe der Zuwendung

6.1    
Die Zuwendung wird als Festbetragsfinanzierung im Rahmen der Projektförderung gewährt. Die Gewährung erfolgt mittels eines Zuwendungsbescheids.

6.2    
Die Förderung erfolgt als Festbetragsfinanzierung in Höhe von 50 % des vertraglich vereinbarten Aufführungshonorars zuzüglich MwSt., maximal jedoch in Höhe von 5.000 € pro Gastspiel.

6.3    
Tantiemen, Gema-Gebühren, Reisekosten etc. sind nicht zuwendungsfähig.

7. Antragsverfahren

7.1    
Der Antrag ist bis zum 30. Oktober 2023 oder zum 31. März 2024 an die Region Hannover zu richten.

7.2    
Anträge sind unter Beifügung der im Antragsformular angeforderten Anlagen beim Team Kultur der Region Hannover bis jeweils zu den unter 7.1 genannten Terminen zu stellen. Die Antragstellung erfolgt auf dem im Internet unter www.kulturfoerderung-region-hannover.de bereitgestellten Formular. Ein ausgedrucktes Exemplar des Antrags ist mit Unterschrift zu den genannten Antragsfristen bei der Region Hannover, Team Kultur, Hildesheimer Str. 20, 30169 Hannover, einzureichen. Auch eine Online-Antragstellung über das Serviceportal Region Hannover (www.serviceportal.region-hannover.de) ist bis zu den unter 7.1 genannten Fristen möglich. Es gilt das Eingangsdatum bei der Region Hannover. 

7.3    
Die Region Hannover bewertet die fristgerecht eingereichten Anträge und entscheidet über die Förderung und die Zuwendungshöhe.

7.4    
Es können zusätzlich auch bei anderen Institutionen Fördermittel beantragt werden.

8. Verwendungsnachweis, Auszahlung, Hinweis auf Förderung

8.1    
Die Fördermittel werden nach jeweils erfolgter Aufführung ausgezahlt. Voraussetzung für die Zahlung ist, dass ein Verwendungsnachweis über die stattgefundene Aufführung vorgelegt wird. Die ANBest-P bzw. die ANBest-GK wird Bestandteil des Zuwendungsbescheids.

8.2    
Auf die Förderung durch die Region Hannover ist mit dem jeweils gültigen Regionslogo (Wort-Bild-Marke) im Internet, auf Social-Media-Plattformen und in Print-Veröffentlichungen hinzuweisen.

9. Widerruf, Erstattungsanspruch

9.1    
Der Widerruf und der Erstattungsanspruch richten sich nach § 49 f. Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG).

9.2    
Die Region Hannover behält sich den Widerruf gemäß § 49 Abs. 2 S. 1 Nr. 1 VwVfG vor für den Fall der Beantragung oder Eröffnung eines Insolvenzverfahrens oder der Ablehnung der Eröffnung mangels Masse sowie für den Fall, dass die Angaben im Antragsverfahren unvollständig oder unrichtig waren.

9.3    
Der Bescheid kann gemäß § 49 Abs. 3 VwVfG insbesondere dann ganz oder teilweise auch mit Wirkung für die Vergangenheit widerrufen werden, wenn die Leistung nicht, nicht alsbald nach der Erbringung oder nicht mehr für den bestimmten Zweck verwendet wird, oder eine Auflage nicht oder nicht innerhalb einer gesetzten Frist erfüllt wird.

10.    Inkrafttreten

Diese Richtlinie ersetzt die Richtlinie der Region Hannover für die Gewährung von Zuwendungen für die Spielplanförderung vom 15.07.2020. Sie tritt am 01.08.2023 in Kraft und am 31.12.2024 außer Kraft und gilt für Gastspiele, die im Zeitraum 31.10.2023 bis 31.12.2024 stattfinden. 

Die Richtlinie als pdf