Vom 15.07.2020

Richtlinie zur Spielplanförderung 2021 bis März 2023

Richtlinie der Region Hannover für die Gewährung von Zuwendungen für die Spielplanförderung

1. Zuwendungszweck und Rechtsgrundlage

1.1
Die Region Hannover fördert die Vielfalt der kulturellen Angebote in ihrem Gebiet und hat sich zum Ziel gesetzt, diese in angemessener Qualität zu erhalten, weiterzuentwickeln und allen Menschen zugänglich zu machen. Die Region Hannover gewährt Zuwendungen im Rahmen der dafür zur Verfügung stehenden eigenen Haushaltsmittel für Kulturschaffende in ihrem Zuständigkeitsgebiet.

1.2
Die Region Hannover gewährt die Zuwendungen nach Maßgabe dieser Richtlinie und der allgemeinen haushaltsrechtlichen Bestimmungen, insbesondere den §§ 23, 44, 105 LHO. Die Zuwendungen erfolgen beihilfefrei im Sinne des EU-Beihilferechts.

1.3
Ein Rechtsanspruch auf eine Förderung besteht nicht. Die Region Hannover entscheidet nach pflichtgemäßem Ermessen über die eingereichten Anträge im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel.

2. Gegenstand und Ziele der Förderung

Die Region Hannover fördert die Vielfalt der Darstellenden Kunst in ihrem Gebiet. Ziel der Förderung ist es, die Angebote Darstellender Kunst in den Spielplänen vorrangig der Umlandkommunen in angemessener Qualität zu erhalten, weiterzuentwickeln und allen Menschen zugänglich zu machen.

3. Antragsberechtigte

Antragsberechtigt sind Kommunen und Kulturvereine aus der Region Hannover sowie natürliche Personen, die ihren Sitz in der Region Hannover haben.

4. Zuwendungsvoraussetzungen

4.1
Es werden pro Antragstellendem und Spielplan maximal drei verschiedene
Gastspiele Darstellender Kunst aus den folgenden Bereichen gefördert:

  • Schauspiel, einschließlich Kinder- und Jugendtheater
  • Figurentheater
  • Varieté, Artistik, Zauberkunst
  • Kabarett, Comedy
  • Pantomime
  • Ballett, Moderner Tanz, Tanztheater
  • Oper, Musical

4.2
Die Bewilligung einer Zuwendung setzt voraus:

  • Der Antragstellende legt einen Spielplan vor, der mindestens drei verschiedene Gastspiele Darstellender Kunst enthält
  • Der Antragstellende verfügt über eine Bühne, die die ton- und lichttechnischen Voraussetzungen für die Durchführung der geplanten Theaterveranstaltungen bietet
  • Der Antragstellende verfügt über einen ausreichend großen, publikumsgerecht ausgestatteten Theatersaal
  • Die Professionalität und Qualität der auftretenden Ensembles bzw. der Künstler

4.3
Von der Förderung ausgeschlossen sind Aufführungen von Laien- und Amateurtheatergruppen sowie Aufführungen des Theaters für Niedersachsen, da das TfN durch die Region Hannover gesondert gefördert wird.

4.4
Die rückwirkende Förderung bereits bei Antragstellung beendeter Gastspiele ist nicht möglich.

5. Förderperiode

Die Zuwendung wird für Theaterspielzeiten in dem Zeitraum 01.01.2021 – 30.06.2024 gewährt.

6. Art, Umfang und Höhe der Zuwendung

6.1
Die Zuwendung wird als Festbetragsfinanzierung gewährt. Die Gewährung erfolgt mittels eines Zuwendungsbescheids.

6.2
Die Förderung erfolgt als Festbetragsfinanzierung in Höhe von 50 % des vertraglich vereinbarten Aufführungshonorars zuzüglich MwSt., maximal jedoch in Höhe von 5.000 € pro Gastspiel.

6.3
Tantiemen, Gema-Gebühren, Reisekosten etc. sind nicht zuwendungsfähig.

7. Antragsverfahren

7.1
Der Antrag ist jeweils bis zum 31. März oder bis zum 30. Oktober vor Beginn der Spielzeit, für die eine Förderung beantragt wird, an die Region Hannover zu richten.

7.2
Die Antragstellung erfolgt auf dem im Internet unter www.kulturfoerderung-region-hannover.de bereitgestellten Formular. Dem Antrag sind Kopien der jeweiligen Gastspielverträge beizufügen. Ein ausgedrucktes Exemplar des Antrags ist mit Unterschrift zu den vorgenannten Antragsfristen bei der Region Hannover, Team Kultur, Hildesheimer Straße 20, 30169 Hannover, einzureichen. Es gilt das Eingangsdatumbei der Region Hannover.

7.3
Die fristgerecht eingereichten Anträge werden durch Mitglieder des Team Kultur der Region Hannover bewertet. Die abschließende Entscheidung über die Festlegung der Fördersummen erfolgt durch die Region Hannover.

7.4
Es können zusätzlich auch bei anderen Institutionen Fördermittel beantragt werden.

8. Verwendungsnachweis, Auszahlung, Hinweis auf Förderung

8.1
Die Fördermittel werden nach jeweils erfolgter Aufführung ausgezahlt. Voraussetzung für die Zahlung ist, dass ein Verwendungsnachweis über die stattgefundene Aufführung vorgelegt wird.

8.2
Auf die Förderung durch die Region Hannover ist mit dem jeweils gültigen Regionslogo (Wort-Bild-Marke) im Internet, auf Social-Media-Plattformen und in Print-Veröffentlichungen hinzuweisen.

9. Widerruf, Erstattungsanspruch

9.1
Der Widerruf und der Erstattungsanspruch richten sich nach § 49 f. Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG).

9.2
Die Region Hannover behält sich den Widerruf gemäß § 49 Abs. 2 VwVfG vor für den Fall der Beantragung oder Eröffnung eines Insolvenzverfahrens oder der Ablehnung der Eröffnung mangels Masse.

9.3
Der Bescheid kann gemäß § 49 Abs. 3 VwVfG ganz oder teilweise auch mit Wirkung für die Vergangenheit widerrufen werden, wenn die Leistung nicht, nicht alsbald nach der Erbringung oder nicht mehr für den bestimmten Zweck verwendet wird, oder eine Auflage nicht oder nicht innerhalb einer gesetzten Frist erfüllt wird.

10. Inkrafttreten

Diese Richtlinie tritt am 15.07.2020 in Kraft. Sie gilt bei Abweichungen von der Richtlinie der Region Hannover für die Gewährung von Zuwendungen an Dritte vorrangig.

Die Richtlinie als pdf