In der Registratur werden die archivierten Vorgänge des Fachbereichs 51 verwaltet.
- Dazu gehört
- die Bearbeitung von Aktenanforderungen
- Archivierung der Akten mit unterschiedlichen Aufbewahrungsfristen
- Prüfung und ggf. Anpassung der Archivierungsfristen
- Aktenvernichtung nach Ablauf der Archivierungsfrist
Im Controlling werden Fach- und Finanzdaten (zum Beispiel Entwicklungen zu Hilfezahlen, Kostenentwicklung, Auslastung und weitere) in enger Kooperation mit Jugendhilfeplanung sowie Führungs- und Fachkräften ausgewertet und Führungskräften bzw. der Öffentlichkeit als Information oder Bericht zur Verfügung gestellt. Diese Informationen dienen den Führungskräften als Grundlage für die Festlegung strategischer und operativer Ziele für den Fachbereich. Die strategischen und operativen Ziele bilden die Basis für das Controlling im Regelkreislauf von Planung, Umsetzung, Überprüfung (der Zielerreichung) und Anpassung (Demming-Kreis/ PDCA-Zyklus). Neben den beschriebenen klassischen Controllingaufgaben ergeben sich die folgenden Verantwortlichkeiten:
- Konzeptionelle Weiterentwicklung der wirkungsorientierten Steuerung im Fachbereich
- Weiterentwicklung des Berichtswesens
- Realisierung konkreter Analyseanfragen aus dem Fachbereich
- Kosten-Leistungs-Rechnung
- Sicherung der Datenqualität (Fachanwendungen und Statistiken)
- Unterstützung bei der Definition von Zielen (z. B. Qualitäts-, Produkt- und Leistungsziele)
- Entwicklung von Handlungsempfehlungen in Kooperation mit Fach- und Jugendhilfeplanung
Der Aufgabenbereich Haushalt im Team Zentrale Fachbereichsangelegenheiten umfasst die Bearbeitung und Koordination des Teilhaushaltes Jugend mit seinen 16 Produkten.
Dazu gehören:
- die Haushaltsplanung
- die Haushaltungsüberwachung
- der Jahresabschluss
- die Kosten- und Leistungsrechnung.
Zu den Aufgaben zählen beispielsweise die Berichterstellung für den Service Finanzen, die Vorkontierung im Rahmen des Fachbereichsbudgets, die Bildung von Rückstellungen, die Prüfung der Handvorschusskassen sowie weitere haushalts- und finanzrechtliche Fragestellungen.
Ein weiterer Bestandteil ist der Jugendhilfekostenausgleich gemäß § 160 Abs. 4 S. 5 NKomVG. Die Region Hannover erstattet den regionsangehörigen Kommunen, die die Aufgaben der öffentlichen Jugendhilfe selbst wahrnehmen, einen angemessenen Anteil der entstandenen Personal- und Sachkosten.
Das Team Zentrale Fachbereichsangelegenheiten agiert als Serviceeinheit des Fachbereiches Jugend und koordiniert in dieser Funktion die Zuwendungsverfahren (ausgenommen Team Tagesbetreuung für Kinder) aus verwalterischer und finanztechnischer Sicht. Betreut werden sowohl Verfahren, in denen die Region Hannover Fördermittel gewährt als auch solche, bei denen die Region Hannover Fördermittel von Dritten zur Verfügung gestellt bekommt. Bei Zuwendungen handelt es sich um freiwillige Leistungen, es besteht kein Rechtsanspruch.
Die Region Hannover fördert insbesondere Projekte von freien Trägern der Jugendhilfe nach § 74 SGB VIII durch eigene Förderprogramme und durch die Weiterleitung von Landes-, Bundes- und EU-Mitteln, um bedarfs- und zielgruppengerechte Angebote zu ermöglichen. Weitergehend werden die Städte und Gemeinden in deren Aufgabenwahrnehmung im Bereich der Jugendhilfe unterstützt. Wichtige Fördergebiete sind aktuell:
- Förderung von präventiven Angeboten nach § 16 SGB VIII
- Förderung des Netzwerkes der Frühen Hilfen in den Städten und Gemeinden
- Förderung der Jugendarbeit nach § 11 SGB VIII
- Förderung der Jugendverbände und des Regionsjugendringes nach § 12 SGB VIII
- Förderung von Angeboten der Jugendgerichtshilfe nach § 10 JGG
- Förderung der Jugendberufshilfe
- Förderung der Familien-, Erziehungs- und Fachberatungsstellen.
Weitere Aufgaben sind:
- die Bearbeitung von Grundsatzfragen zum Thema Zuwendungsrecht
- die Anerkennung als Träger der freien Jugendhilfe und
- die Erstellung der Vorschlagslisten für die Wahl der Jugendschöffen und Jugendhilfsschöffen.