Das Referat für Frauen und Gleichstellung der LHH kooperiert mit allen Fachbereichen, Ämtern und Betrieben der Stadtverwaltung.
Das Referat für Frauen und Gleichstellung der LHH kooperiert mit allen Fachbereichen, Ämtern und Betrieben der Stadtverwaltung. Wir wirken an Personalentscheidungen mit, um den Frauenanteil in männerdominierten Bereichen und in Führungspositionen zu erhöhen.
Wir entwickeln und unterstützen Maßnahmen zur Gleichstellung von Frauen und Männern, zur besseren Vereinbarkeit von Beruf und Familie und zum Abbau von Diskriminierung. Die Gleichstellungsbeauftragte ist auch Ansprechpartnerin bei sexueller Belästigung und beratendes Mitglied in der Beschwerdekommission zum AGG.
Wir nehmen an Planungs- und Entscheidungsgremien der Stadtverwaltung teil und wirken bei der Entwicklung von Leitlinien und Grundsatzbeschlüssen der Stadt Hannover mit.
Örtliche Frauenbeauftragte
Bereits seit 1994 gibt es in Hannover zusätzlich zum Referat für Frauen und Gleichstellung so genannte Örtliche Frauenbeauftragte (ÖFB) in den einzelnen Fachbereichen und Ämtern der Stadtverwaltung sowie in den städtischen Betrieben. Mit der "Dienstvereinbarung für örtliche Frauenbeauftragte" ist seit 1998 (aktualisiert 2007) festgeschrieben, dass die weiblichen Beschäftigten in jedem Fachbereich, Amt oder Betrieb der Landeshauptstadt mindestens eine (meist mehrere) Frauenbeauftragte wählen. Die ÖFBs sind heute bei allen personellen und organisatorischen Maßnahmen zu beteiligen. Inzwischen gehört ihr Votum selbstverständlich zu jedem Stellenbesetzungsverfahren. Das ist einzigartig in Niedersachsen.
Die Örtlichen Frauenbeauftragten werden gemeinsam mit den Örtlichen Personalräten alle vier Jahre in ihren Fachbereichen, Ämtern und Betrieben gewählt. Das Referat für Frauen und Gleichstellung organisiert monatliche Arbeitstreffen und Fortbildungen für die Örtlichen Frauenbeauftragten.
Stellenbesetzungen
1993 hat der Rat den von der damaligen Frauenbeauftragten initiierten ersten Frauenförderplan in der Hannover verabschiedet - das war ein Jahr bevor das Niedersächsische Gleichstellungsgesetz in Kraft trat, das entsprechende Pläne vorschreibt.
1999 wurde der Frauenförderplan durch"„Richtlinien zur Gleichstellung von Frauen und Männern in der Stadtverwaltung Hannover" aktualisiert. Außerdem hat auch die Landeshauptstadt - wie seit 1994 gesetzlich vorgesehen - verbindliche Stufenpläne für alle Ämter und Betriebe der Stadtverwaltung eingeführt.
Ein schriftlicher Leitfaden hat seit 2005 mehr Transparenz und Vergleichbarkeit bei Stellenbesetzungen geschaffen. Er hat dazu geführt, dass in der Stadtverwaltung heute deutlich mehr Frauen arbeiten. Denn Frauen haben jetzt in Auswahlverfahren eine gerechte Chance, sich entsprechend ihrer Qualifikation durchzusetzen. Die Diskussion um mehr Frauen in Führungs- und Entscheidungspositionen hat auch dazu geführt, dass Mitarbeiterinnen mehr ins Blickfeld rückten und für sie gezielt Förderprogramme und Führungsqualifizierung gezielt eingerichtet wurden.
Gleichheit
EU-Charta
Eine Charta für die Lokal- und Regionalregierungen Europas zur Förderung des Einsatzes ihrer Kompetenzen und Partnerschaften mit dem Ziel der Schaffung vo...