Die Bauzeiten und Bauabläufe vom ersten Spatenstich bis zur Verkehrsfreigabe legen wir fest. Auch wenn es sich um Baumaßnahmen anderer Ämter oder Firmen handelt, liegt bei uns die koordinierende Federführung. Die Zuweisung von Leitungstrassen im öffentlichen Straßenraum geht über unseren Tisch.
Der öffentliche Straßenraum ist auch beim Thema "Sondernutzungen" von Bedeutung. Der Fachbereich beurteilt beispielsweise, ob zusätzliche Poller oder Fahrradbügel eingebaut werden dürfen. Wer die Straße für eigene Zwecke nutzen will, etwa für eine Fassadenbegrünung, braucht eine Genehmigung des städtischen Fachbereiches.
Bevor eine Straße als öffentliche Verkehrsfläche freigegeben wird, muss sie gewidmet werden. Erst anschließend ist sie als solche im Straßenverzeichnis geführt.
So werden Baustellen koordiniert
Die Koordinierung der Bautätigkeiten und der Baustellen läuft über viele Wege. So gibt es einen regelmäßigen Austausch über geplante Maßnahmen, die Auswirkungen auf das Hauptverkehrsstraßen- und Vorbehaltsnetz der Landeshauptstadt Hannover haben. Der findet statt zwischen
- der Niedersächsischen Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr
- dem Wasserstraßen- und Schifffahrtsamt
- der Region Hannover
- der Deutschen Bahn AG
- der Infra Hannover
- enercity Netz
- der Stadtentwässerung
- dem städtischen Fachbereich Tiefbau.
In der Koordinierung werden grundsätzliche Festlegungen zur zeitlichen Abfolgen von Baumaßnahmen getroffen, sie können sich in ihren Auswirkungen beeinflussen bzw. überlagern.
Zur Koordinierung der einzelnen Maßnahmen nutzt die Landeshauptstadt Hannover die elektronische Baustellenkoordinierungs-Software „eBauKo“. Das betrifft alle Baumaßnahmen im Bereich der öffentlichen Verkehrsflächen. In Besprechungen mit allen beteiligten Akteur*innen erfolgen die detaillierte Koordinierung der Bauabläufe auf einer Straßenbaustelle sowie die Abstimmung über gegebenenfalls notwendige verkehrlichen Maßnahmen. Dazu gehören Baustellensignalisierungen und die Einrichtung von Umleitungsstrecken.
Wichtige Kriterien für die Koordinierung sind beispielsweise die Dringlichkeit der Baumaßnahme, die Möglichkeiten zur Verbindung von verschiedenen Maßnahmen, Fördermittelzusagen und definierte Förderzeiträume, die Vereinbarkeit von Umleitungsverkehren und die Wechselwirkungen mit benachbarten Baustellen.