Landeshauptstadt Hannover

Unterhalt

Alleinversorgende Mütter oder Väter werden bei der Geltendmachung von Unterhaltsansprüchen ihrer Kinder beraten und unterstützt.

Der Beistand berät und unterstützt bei der Geltendmachung von Unterhaltsansprüchen des Kindes. Sie/er prüft das Einkommen des/der Unterhaltspflichtigen und errechnet die Höhe des zu fordernden Unterhaltsbetrages. Der/die Unterhaltspflichtige wird dann aufgefordert, diesen Betrag in einer Urkunde verbindlich anzuerkennen.

Ist der Unterhalt streitig, so reicht der Beistand eine Unterhaltsklage ein und vertritt das Kind im gerichtlichen Verfahren.  

Weitere Angebote:

  • Wir beraten und unterstützen verheiratete und unverheiratete allein erziehende Mütter und Väter hinsichtlich der Unterhaltsansprüche ihrer minderjährigen Kinder.
  • Wir beraten und unterstützen junge Erwachsene bis zum 21. Lebensjahr in Unterhaltsfragen.
  • Wir beraten und unterstützen Mütter oder Väter hinsichtlich ihrer eigenen Unterhaltsansprüche gegenüber dem anderen Elternteil ihres nicht ehelichen Kindes (Betreuungsunterhalt nach § 1615 l BGB).
  • Wir beraten Eltern in allen rechtlichen Fragen der Sorgeerklärung.
  • Wir bescheinigen dem alleinsorgeberechtigten Elternteil, dass keine Erklärung über die Ausübung der gemeinsamen Sorge vorliegt (sog. Negativbescheinigung).
  • Wir beraten Mütter hinsichtlich der Vaterschaftsanfechtungsverfahren und vertreten die minderjährigen Kinder vor Gericht.

Trennungs- und Scheidungsberatung wird vom Bereich Jugend- und Familienberatung durchgeführt.

Weitere Informationen zur Beistandschaft und zum Kindschaftsrecht geben wir Ihnen gern auf Anfrage.