Gemäß §8 Nds. AG SGB VIII beschäftigt die Landeshauptstadt Hannover eine hauptamtliche Stadtjugendpflege. Die Stadtjugendpflege ist Teil des Bereichs Kinder- und Jugendarbeit im Fachbereich Jugend und Familie und dem Sachgebiet Fachplanung Kinder- und Jugendarbeit zugeordnet. Sie berät Träger*innen der freien Jugendhilfe auf dem Gebiet der Kinder- und Jugendarbeit, sowie Jugendverbände. Die Stadtjugendpflege bildet die Schnittstelle zwischen Träger*innen der freien Jugendhilfe, der Verwaltung und der Politik.
Die Landeshauptstadt Hannover ist auf dem Weg zur jugendgerechten Kommune. Die Verantwortung dafür hat sie in die Hände der Stadtjugendpflege gelegt. Gemeinsam mit der Fachstelle für Jugendbeteiligung werden so Jugendbeteiligungsprozesse in der Landeshauptstadt Hannover sicher gestellt.
Die Stadtjugendpflege ist
- Ansprechpartnerin für Jugendliche und Jugendinitiativen mit Interesse an der Gestaltung von stadtweiten oder stadtteilbezogenen Projekten
- gemeinsam mit der Fachstelle für Jugendbeteiligung verantwortlich für die verlässliche Beteiligung von jungen Menschen an der hannoverschen Jugendpolitik
- in ihrer Arbeit eng vernetzt mit Jugendvertretungen, Jugendverbänden und den Jugendpflegen der Region Hannover und dem Land Niedersachsen.
Weitere Aufgaben der Stadtjugendpflege sind
- Verfahrensverantwortung in der Anerkennung nach § 75 SGB VIII als Träger der freien Jugendhilfe
- Fachberatung in Fragen der Kinder- und Jugendarbeit
- Mitwirken in der Jugendhilfeplanung für den Bereich Kinder- und Jugendarbeit
- beratende Mitgliedschaft im Jugendhilfeausschuss der Landeshauptstadt Hannover
Joachimstraße 8,
30159 Hannover