Landeshauptstadt Hannover
Rechnungsprüfungsamt
Das Rechnungsprüfungsamt der Landeshauptstadt Hannover prüft und berät mit dem Ziel, zur Verbesserung des Verwaltungshandelns beizutragen. Es unterstützt den Rat bei der demokratischen Kontrolle der Verwaltung.
Prüfungsmaßstäbe sind die
- Rechtmäßigkeit,
- Ordnungsmäßigkeit,
- Zweckmäßigkeit
- und Wirtschaftlichkeit
des Verwaltungshandelns.
Stellung
Das Rechnungsprüfungsamt hat innerhalb der Stadtverwaltung eine besondere Position. Obgleich organisatorisch dem Oberbürgermeister zugeordnet, ist es - anders als alle anderen Fachbereiche - bei seiner Aufgabenerfüllung nicht dem Leiter der Verwaltung, sondern dem Rat der Landeshauptstadt Hannover unmittelbar unterstellt und nur diesem verantwortlich. Der Leiter sowie die Prüferinnen und Prüfer des Rechnungsprüfungsamtes werden vom Rat berufen und abberufen. Das Amt ist bei der sachlichen Beurteilung der Prüfungsvorgänge unabhängig und weisungsfrei.
Rechtlicher Hintergrund
Das Rechnungsprüfungsamt ist eine Pflichteinrichtung nach den Vorschriften des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes (NKomVG). Die Regelungen über die Durchführung dieser Bestimmungen sind in der Rechnungsprüfungsordnung der Landeshauptstadt Hannover festgelegt.
Niedersächsisches Kommunalverfassungsgesetz (NKomVG)
abrufbar auf der Internetseite des Niedersächsischen Ministeriums für Inneres und Sport
lesen
Rechnungsprüfungsamt: Leitbild
Das Leitbild des Rechnungsprüfungsamtes (RPA) der Landeshauptstadt Hannover.
Rechnungsprüfungsordnung: Gebührenordnung
Gebührensatzung für Prüfleistungen des Rechnungsprüfungsamtes der Landeshauptstadt Hannover auf Grundlageöffentlich-rechtlicher Bestimmungen