Hinweis

Stadt informiert britische Staatsangehörige über Brexit-Folgen

Das zwischen der EU und Großbritannien ausgehandelte Austrittsabkommen wurde erfolgreich ratifiziert, der geregelte Austritt Großbritanniens aus der EU ist zum 31. Januar 2020 vollzogen worden.

Union Jack

Aufenthaltsrecht im Bundesgebiet bis zum 31.12.2020

In der Zeit vom 1. Februar 2020 galt eine Übergangsfrist bis zum 31. Dezember 2020, in der sich für britische Staatsangehörige zunächst aufenthaltsrechtlich nichts änderte. Großbritannien wurde aufenthaltsrechtlich weiter wie ein EU-Mitgliedstaat behandelt. Die Freizügigkeitsregeln der EU galten in dieser Zeit fort und freizügigkeitsberechtigte britische Staatsangehörige konnten sich weiterhin im gesamten Gebiet der Europäischen Union frei bewegen und arbeiten. Während dieses Übergangszeitraums blieb aufenthaltsrechtlich zunächst alles beim Alten.

Aufenthaltsrecht im Bundesgebiet ab 01.01.2021

Ab dem 1. Januar 2021 haben Personen, die bis dahin zum Aufenthalt oder zum Arbeiten in Deutschland berechtigt waren und von diesem Recht Gebrauch gemacht hatten, im Wesentlichen dieselben Rechte wie vor dem Austritt. Die Rechte werden also, sofern sie auch genutzt worden sind, beibehalten. Diese Rechte bestehen "kraft Gesetzes", Sie können diese also ohne weiteres Zutun Ihrerseits geltend machen. Um Rechte aus dem Austrittsabkommen auch mit einem Dokument nachweisen zu können, benötigen Sie jedoch zwingend das neue Aufenthaltsdokument-GB, das Sie bei der Ausländerbehörde erhalten. 

Bis zum 30. Juni 2021 müssen Britinnen und Briten, die am 31. Dezember 2020 in Deutschland wohnen und weiterhin in Deutschland wohnen bleiben, ihren Aufenthalt bei der für ihren Wohnort zuständigen Ausländerbehörde anzeigen, um dann das neue Aufenthaltsdokument erhalten zu können. Dieser Anzeigepflicht sind in der Stadt Hannover aktuell auch schon über 400 Britinnen und Briten nachgekommen. Wenn Sie Ihren Aufenthalt im Bundesgebiet anzeigen wollen (s. Aufenthaltsanzeige unterhalb) oder Fragen zu Ihrem Aufenthalt haben, können Sie gern über unsere E-Mail-Adresse brexit@hannover-stadt.de in Kontakt zu uns treten.

Die Gebühren für das Aufenthaltsdokument-GB betragen

  • 37,00 Euro für Personen, die älter sind als 24 Jahre, und
  • 22,80 Euro für Jüngere.

Keine Gebühr wird erhoben, wenn Sie bislang im Besitz einer Daueraufenthaltskarte waren.

Weitere ausführliche Informationen zum Brexit erhalten Sie hier: https://www.bmi.bund.de/SharedDocs/downloads/DE/veroeffentlichungen/themen/verfassung/brexit-informationen-aufenthaltsrecht.pdf?__blob=publicationFile&v=9

Einbürgerung

Auch im Staatsangehörigkeitsrecht wurde Großbritannien während des Übergangszeitraums wie ein Mitgliedstaat der EU behandelt. Britische Staatsangehörige, die während des Übergangszeitraums einen Antrag auf Einbürgerung in Deutschland stellten, dürfen ihre bisherige Staatsangehörigkeit beibehalten. Dies gilt auch, wenn die Entscheidung über die Einbürgerung erst nach dem 31. Dezember 2020 erfolgt, sofern alle Einbürgerungsvoraussetzungen vor Ablauf des Übergangszeitraums erfüllt waren und zum Zeitpunkt der Einbürgerung weiterhin erfüllt sind.