Hinweis zur aktuellen ErreichbarkeitDer Fachbereich Finanzen ist telefonisch, online oder schriftlich auf dem Postweg erreichbar. Sollte eine persönliche Vorsprache zwingend erforderlich sein, ist dies nach telefonischer Terminvereinbarung möglich. Hierfür sind wir folgendermaßen zu erreichen: |
Steuerangelegenheiten | +49 511 168–46139 |
Mahnwesen | +49 511 168–40002 |
Vollstreckungsangelegenheiten | +49 511 168–42610 |
Der Fachbereich Finanzen erbringt als Querschnittsfachbereich eine Vielzahl zentraler Aufgaben mit finanziellem Bezug innerhalb der Landeshauptstadt Hannover. Zu den Aufgabenschwerpunkten der einzelnen Bereiche gehört:
Im Bereich 20.1 Haushaltsmanagement werden alle haushaltsrelevanten Arbeiten erledigt. Dazu gehören u. a. die Aufstellung von Haushaltsplänen, Mittelfristigen Finanzplanungen, Haushaltssicherungskonzepten und die Festlegung der Leitlinien für die Ausführung des Haushaltsplanes. Weiterhin erstellt der Bereich den Jahresabschluss nach §128 des Nds. Kommunalverfassungsgesetzes. Dem Bereich obliegt das Finanzcontrolling nach der Kommunalen Haushalts- und Kassenverordnung mit dem unterjährigen Berichtswesen. Im Rahmen der Haushaltswirtschaft wird der Bereich an allen finanzrelevanten Beschlussvorlagen der Verwaltung beteiligt und leitet die Geschäftsstelle der Projektprüfungsgruppe (PPG) für bedeutende Investitionen. Weiterhin obliegt dem Bereich eine Vielzahl interner finanzorganisatorischer Aufgaben wie z. B. die Betreuung des Ausschusses für Haushalt, Finanzen und Rechnungsprüfung und das zentrale Fördermittelmanagement.
Der Bereich 20.2 Beteiligungsmanagement koordiniert alle Angelegenheiten der wirtschaftlichen Beteiligungen der Stadt, Beratung der städtischen Vertreter in den Organen und sonstigen Gremien der Unternehmen, die Wahrnehmung der Gesellschafterfunktion für die Landeshauptstadt Hannover. Es wird das klassische Beteiligungscontrolling (Soll-Ist-Vergleiche/Abweichungsanalysen) durchgeführt und Rat, Verwaltung und Öffentlichkeit durch Erstattung von Berichten, insbesondere durch den jährlich erscheinenden Beteiligungsbericht informiert. Ferner obliegt dem Bereich die Steuerung der Eigen- und Regiebetriebe ohne eigene Rechtspersönlichkeit.
Dem Bereich 20.3 Steuern und Gebühren obliegt die Festsetzung von Steuern und Gebühren (Abfallbeseitigungs- und Straßenreinigungsgebühren), die Verwaltung des Einkommensteueranteils, des Umsatzsteueranteils sowie die Berechnung der Gewerbesteuerumlage. Bei der Grund- und Gewerbesteuer leisten die Finanzämter wichtige Vorarbeit. Die Vergnügung-, Hunde- und Zweitwohnungsteuer werden autonom ermittelt (teilweise vor Ort). Weitere Aufgaben sind die Beteiligung an Betriebsprüfungen und das Anfertigen von Gutachten in Bezug auf die Anrechenbarkeit von Einkommen im Bereich der Leistungsverwaltung und Angelegenheiten der Stadt als Steuerschuldnerin sowie die steuerliche Begleitung von Betrieben gewerblicher Art.
Die Vollstreckungsbehörde, 20.4, ist zuständig für die zwangsweise Beitreibung der Rückstände, im Rahmen der Amtshilfe auch für andere jur. Personen des öff. Rechts. Der Einsatz eigener Verwaltungsvollstreckungsbeamter oder die Beauftragung von Gerichtsvollziehern gehören ebenso zum Instrumentarium wie das Durchführen von Forderungspfändungen oder die Immobilienvollstreckung. Eine durchgreifende, erfolgreiche Zwangsvollstreckung ist ein Beitrag zur Gleichbehandlung und Gerechtigkeit gegenüber den vielen pünktlichen Zahlern.
Im Bereich 20.5, Kreditmanagement, Zahlungsverkehr und Buchhaltung werden alle Geldgeschäfte der Landeshauptstadt Hannover abgewickelt, sowie alle Geschäftsvorgänge gebucht. Daneben erfolgt hier die tägliche Liquiditätsplanung, das Cash-Management mit den städtischen Betrieben und Gesellschaften. Die Steuerung des städtischen Kreditportfolios wird vom Kreditmanagement/Treasury vorgenommen. Hier finden Kapitalmarktanalysen, Kreditaufnahmen, Einsatz derivativer Finanzinstrumente und Beratung bei alternativen Finanzierungsformen statt.