Abwasserreinigung in der Region Hannover
Hier finden Sie die richtigen Ansprechpartner zum Thema Abwasser in den Städten und Gemeinden der Region Hannover.
Abwasserbeseitigung
Die Abwasserbeseitigung ist grundsätzlich eine Aufgabe der Städte und Gemeinden. Sie bauen und betreiben dafür Kläranlagen und Kanalisationsnetze. Sie entscheiden auch darüber, wo ein Anschluss an die zentrale Schmutz- oder Regenwasserkanalisation erforderlich ist. Für Fragen zur Abwasserbeseitigung sind daher in den meisten Fällen die Stadt- oder Gemeindeverwaltung anzusprechen, bzw. ihr Stadtentwässerungs- oder Abwasserbeseitigungsbetrieb. Für die Gemeinde Uetze ist der Wasserverband Peine anzusprechen.
Den Anschluss an die Kanalisation regeln die Städte und Gemeinden jeweils in ihrer Abwasserbeseitigungssatzung oder Entwässerungssatzung. Der Anschluss ist genehmigungspflichtig, ebenso die Herstellung und wesentliche Änderung der Grundstücksentwässerungsanlagen, oder wenn sich die Art des Abwassers oder die Verschmutzung wesentlich ändern. Für die Einleitung von bestimmten Abwasserarten, die gefährliche Stoffe wie z. B. Mineralöle, Lösemittel oder Schwermetalle enthalten können, gelten besondere Anforderungen. Darunter fallen auch schon kleinere Gewerbebetriebe wie z. B. Zahnärzte, Fotolabore und KFZ-Waschanlagen und -Waschplätze.
Anlagen der dezentralen Abwasserbeseitigung wie Regenwasserversickerung oder Kleinkläranlagen auf Einzelgrundstücken werden von der Region Hannover als Wasserbehörde genehmigt und überwacht. Für Kleinkläranlagen haben abweichend davon die Städte Barsinghausen, Laatzen, Langenhagen, Seelze und Wunstorf die Zuständigkeit übernommen. Für alle Kleinkläranlagen gilt außerdem, dass die Städte und Gemeinden zu Fragen der Schlammabfuhr anzusprechen sind.