Genehmigungsbescheide

Windenergie: Anlagengenehmigung

Genehmigungsbescheide für Windenergieanlagen in der Region Hannover.

   

Die Zulassung von Windenergieanlagen erfolgt im Genehmigungsverfahren nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG). Eine Genehmigung wird erteilt, wenn die Betreiberpflichten erfüllt werden und öffentlich-rechtliche Vorschriften nicht entgegenstehen. 

Das BImSchG unterscheidet zwischen vereinfachtem und förmlichem Genehmigungsverfahren. Der maßgebliche Unterschied zwischen den Verfahrensarten ist die vorgeschriebene Öffentlichkeitsbeteiligung im förmlichen Genehmigungsverfahren. Welche Verfahrensart zu Tragen kommt richtet sich nach der 4. Verordnung zum Bundes-Immissionsschutzgesetz (4. BImSchV) und danach, ob eine Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) durchzuführen ist.

Im förmlichen Verfahren werden die Antragsunterlagen nach vorheriger Bekanntmachung zur Einsichtnahme für interessierte Personen öffentlich ausgelegt. Während der Auslegung und einer anschließenden Frist können Anregungen und Bedenken, sogenannte Einwendungen, zu dem Vorhaben vorgetragen werden. Liegen die Genehmigungsvoraussetzungen vor, wird die Genehmigung erteilt und diese Entscheidung wieder öffentlich bekannt gemacht.