Genehmigungsbescheide für Tierhaltungsanlagen in der Region Hannover, die unter die Industrieemissionsrichtlinie fallen.
Tierhaltungsanlagen müssen ab einer bestimmten Tierplatzanzahl nach Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) genehmigt werden. Für einige Anlagen gilt außerdem die Richtlinie 2010/75/EU über Industrieemissionen (integrierte Vermeidung und Verminderung der Umweltverschmutzung(IED)). Diese bildet EU-weit die Grundlage für die Genehmigung besonders umweltrelevanter Industrieanlagen.
Genehmigungsbescheide für Tierhaltungsanlagen, die der Industrieemissionsrichtlinie unterliegen, müssen veröffentlicht werden. Dies ergibt sich aus Artikel 24 Absatz 2 der IED bzw. § 10 Absatz 8a sowie § 52a Absatz 5 BImSchG. Danach sind die Genehmigungsbehörden verpflichtet, der Öffentlichkeit alle Genehmigungsbescheide mit Ausfertigungsdatum ab dem 02.05.2013 dauerhaft im Internet zugänglich zu machen.
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