Gefahrstoff

Künstliche Mineralfasern (KMF)

Entsorgung von Material aus künstlichen Mineralfasern (KMF)

Zu den künstlichen Mineralfasern (KMF) zählen allen voran Mineralwolle und textile Glasfasern. Aufgrund ihrer spezifischen Eigenschaften werden sie in Gebäuden unter anderem als Dämm- und Isoliermaterial zum Wärme-, Kälte- und Brandschutz eingesetzt.

Vor einem Umgang mit Mineralwolle muss zunächst ermittelt werden, ob es sich um „alte Mineralwolle“ oder „neue Mineralwolle“ handelt. Grundsätzlich birgt ein unsachgemäßer Umgang mit KMF gesundheitliche Gefahren, die sich in Haut- und Augenreizungen sowie Atemwegsproblemen äußern können. 

Vor 1996 hergestellte und verbaute mineralfaserhaltige Produkte („alte Mineralwolle“) können gar ein Krebspotential entfalten. Für sie gelten im Umgang die strengen Vorschriften der TRGS 521.

Spätestens nach dem 1. Juni 2000 wurde ausschließlich „neue Mineralwolle“ hergestellt. Sie erfüllt ein Freizeichnungskriterium nach der Gefahrstoffverordnung und besitzt ein geringes Risikopotential, da sich die Fasern im Körper auflösen. Im Umgang mit ihr sind die weniger strengen Maßnahmen, die sich aus den TRGS 500 ergeben, durchzuführen. Nur bei Erzeugnissen mit dem RAL Gütezeichen "Erzeugnisse aus Mineralwolle" kann der Verbraucher sicher sein, dass es sich um „neue Mineralwolle“ handelt, die aufgrund geprüfter Qualität und Sicherheit gesundheitlich unbedenklich zu verarbeiten ist.

Ab 1996 bis zum Zeitpunkt des Herstellungs- und Verwendungsverbotes am 1. Juni 2000 wurden sowohl „alte Mineralwolle“, die im Übrigen als solche nicht kennzeichnungspflichtig war, als auch „neue Mineralwolle“ hergestellt und verwendet. 

Daher müssen für Mineralwolle ohne RAL-Gütezeichen und solche, die vor dem 1. Juni 2000 gekauft wurde, ohne gegenteiligen Nachweis die besonderen Vorschriften der TRGS 521 beachtet werden.

Bei der Entsorgung wird nicht mehr zwischen „alter“ und „neuer Mineralwolle“ unterschieden. Beide Arten von Mineralfaserabfällen werden als gefährlicher Abfall erfasst und gemeinsam entsorgt.
KMF-Abfälle aus Privathaushalten sind dem Zweckverband Abfallwirtschaft Region Hannover (aha) auf dessen Deponien in Hannover-Lahe und Wunstorf-Kolenfeld zu überlassen.

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