Der gesetzliche Auftrag

Abfallentsorgung

Nicht nur Müllentsorgung, auch Klärschlamm, Abfallüberwachung sowie die Überwachung von speziellen Abfallerzeugern sind geregelt.

Vorbildliche Müllentsorgung

Die Region Hannover ist aufgrund der abfallrechtlichen Regelungen des Kreislaufwirtschaftsgesetzes (KrWG) und des Niedersächsischen Abfallgesetzes (NAbfG) zuständig für die Aufgaben des öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgers (örE) und der unteren Abfallbehörde.

Die Region Hannover bedient sich zur Erfüllung ihrer Pflichten als örE, das heißt zum Einsammeln, Befördern, Behandeln, Lagern und Ablagern der Abfälle sowie zur Abfallverwertung des Zweckverbandes Abfallwirtschaft Region Hannover - aha, dem diese Aufgabe zum 01.01.2003 übertragen wurde. Neben den Aufgaben als öffentlich-rechtlicher Entsorgungsträger nimmt aha auch die Aufgaben der Straßenreinigung in der Landeshauptstadt Hannover wahr.