Als untere Abfallbehörde überwacht die Region die ordnungsgemäße Entsorgung (Verwertung und Beseitigung) anfallender Abfälle sowie die Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften. Die folgende Aufzählung stellt die wesentlichen Aufgaben dar, sie ist nicht abschließend und kann sich durch Änderungen der Gesetze und Verordnungen ändern.
- Überwachung der landwirtschaftlichen Klärschlammverwertung nach der Klärschlammverordnung
- Überwachung der Bioabfallverordnung
- Abfallerzeugerüberwachung für die in der Zuständigkeitsverordnung-Umwelt-Arbeitsschutz genannten Betriebe, die nicht vom Gewerbeaufsichtsamt Hannover überwacht werden. Hierzu gehört die Überwachung bestimmter Branchen z. B. Landwirtschaft, Baugewerbe, Tankstellen, Einzelhandel, Gastgewerbe, Versicherungsgewerbe, etc. Die Überwachung umfasst die Einhaltung des Kreislaufwirtschaftsgesetzes (KrWG) sowie der aufgrund dieses Gesetzes erlassenen Vorschriften, z. B.
- AltholzV
- AltölV
- BatterieG
- ElektroG
- GewAbfV
- VerpackG
- NachweisV, etc
- AbfBeauftrV
- Überwachung der ordnungsgemäßen Entsorgung von Abfällen – illegale Abfallbeseitigung/-verwertung.