Informationen zu Leistungen, Heimentgelt und Pflegekosten
Das Angebot im Heinemanhof umfasst Grundpflege, medizinische Behandlungspflege sowie soziale Betreuung.
Die pflegerischen Leistungen umfassen
Stationäre Pflege als Daueraufnahme
Kurzzeitpflege, zur Entlastung der pflegenden Angehörigen.
Die Belegung in den einzelnen Wohnbereichen ist jeweils an ähnlichen Krankheitsbildern der Bewohnerinnen und Bewohner ausgerichtet:
für altersgeschwächte Personen
für Demenz- oder Alzheimererkrankte, die in ihrer eigenen Wohnung nicht mehr betreut werden können
für alterspsychisch erkrankte Personen mit hohem Mobilitätsbedarf. Der Heinemanhof/Seewald-Gebäude erfüllt die Voraussetzungen für eine geschlossene Unterbringung, die das Gericht im Einzelfall gemäß § 1906 BGB anordnet bzw. genehmigt.
für Personen, die dauerhaft bettlägerig sind und der intensiven pflegerischen Betreuung bedürfen
für geistig behinderte Personen, die dauerhaft pflegebedürftig geworden sind
Heimentgelt (Stand: 01.04.2023)
1. Geriatrische/Normale Pflege
Die Preise in der vollstationären Pflege sind pro Monat:
Monatliche Kosten für Unterkunft:
€ 648,86
Monatliche Kosten für Verpflegung:
€ 185,56
Monatlicher Investitionskostenanteil:
€ 546,04
Monatliche Pflegekosten in Euro
Grad
Pflegebedingter Aufwand
Heimkosten Gesamt
Zuschuss d. gesetzlichen Pflegevers.
Eigenanteil
1
1.722,08
3.102,54
125,00
2.977,54
2
2.207.58
3.588,04
770,00
2.818,04
3
2.699,78
4.080,24
1.262,00
2.818,24
4
3.212,66
4.593,12
1.775,00
2.818,12
5
3.442,63
4.823,09
2,005,00
2.818,09
Die Pflegekassen übernehmen ab Pflegegrad 2 anteilig Kosten des pflegebedingten Aufwandes. So beträgt Ihr Eigenanteil
im ersten Jahr: ca. 2.602,00 €
im zweiten Jahr: ca. 2.386,00 €
im dritten Jahr: ca. 2.099,00 €
ab dem vierten Jahr: ca. 1.739,00 €
2. Gerontopsychiatrische Pflege, Pflege von geistig-behinderten Menschen
Die Preise in der vollstationären Pflege sind pro Monat:
Monatliche Kosten für Unterkunft:
€ 648,86
Monatliche Kosten für Verpflegung:
€ 185,56
Monatlicher Investitionskostenanteil:
€ 546,04
Monatliche Pflegekosten in Euro
Grad
Pflegebedingter Aufwand
Heimkosten Gesamt
Zuschuss d. gesetzlichen Pflegevers.
Eigenanteil
1
1.957,53
3.337,99
125,00
3.212,99
2
2.509,95
3.890,41
770,00
3.120,41
3
3.001,85
4.382,31
1.262,00
3.120,31
4
3.514,73
4.895,19
1.775,00
3.120,19
5
3.744,70
5.125,16
2.005,00
3.120,16
Sofern das eigene Einkommen und Vermögen nicht ausreichen, um die Kosten zu decken, sind grundsätzlich ergänzende Hilfeleistungen nach dem Sozialhilfegesetzbuch (SGB XII) bzw. im Rahmen der Kriegsopferfürsorge möglich. Die Leistungen nach dem SGB XII sind nachrangig gegenüber den möglichen Unterhaltsbeiträgen des Ehepartners und der Kinder.
Die Pflegekassen übernehmen ab Pflegegrad 2 anteilig Kosten des pflegebedingten Aufwandes. So beträgt Ihr Eigenanteil