- ein Erwachsener dem Kind seine Genitalien zeigt oder ihm sexuelle Aktivitäten Erwachsender vorführt.
- ein Erwachsener ein Kind für pornographische Zwecke ausnutzt oder ihm Pornographie vorführt.
- ein Erwachsener ein Kind zwingt, ihn zu seiner sexuellen Befriedigung zu berühren.
- ein Erwachsener den Intimbereich eines Kindes berührt oder das Kind zu oralem, analem oder vaginalem Geschlechtsverkehr zwingt.
Wenn eine Person die eigene Machtposition, das Vertrauen oder die Unwissenheit eines Kindes zur Befriedigung der eigenen sexuellen Bedürfnisse ausnutzt, findet ein sexueller Missbrauch statt. Es gibt auch sexuelle Übergriffe unter Kindern.
Überwiegend ist die Täterin/der Täter keine fremde Person, sondern jemand, den das Kind kennt und dem es vertraut.
Sexueller Missbrauch geschieht heimlich und die Kinder werden zur Verheimlichung überredet oder gezwungen.
Selten ist sexueller Missbrauch eine Einzeltat, sondern in den meisten Fällen wiederholen sich die Übergriffe und nehmen an Intensität zu.
Ihre Abhängigkeit in der Beziehung hindert Kinder ebenso über ihre Erlebnisse zu erzählen, wie eigene Schuld-, Scham-, und Ohnmachtsgefühle.
Sexueller Missbrauch ist für die Betroffenen eine schmerzhafte Erfahrung, die zu länger andauernden Schäden führen kann.
Niemals kann das Kind für den sexuellen Missbrauch verantwortlich gemacht werden, die volle Verantwortung liegt beim Erwachsenen.