Bekanntmachungspflicht nach § 57 GwG
Die Region Hannover ist Aufsichtsbehörde im Bereich der Geldwäscheprävention gemäß § 57 Abs. 1 GwG.
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Region warnt Firmen vor Eintrag in falsches Transparenz-Register
Aufforderung über E-Mails einer "Organisation Transparenzregister e.V."
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Geldwäsche-Prävention – Basisinformation
Basisinformation Geldwäschegesetz (GWG) für Güterhändler, Immobilienmakler und andere Nichtfinanzunternehmen.
Geldwäsche-Prävention – Risikomanagement
Risikobasierte organische Maßnahmen nach dem Geldwäschegesetz (GWG) für Güterhändler, Immobilienmakler und andere Nichtfinanzunternehmen.
Meldeverfahren für Verdachtsmeldungen nach dem Geldwäschegesetz
Für Güterhändler, Immobilienmakler und andere Nichtfinanzunternehmen.
Verdachtsmeldung an Financial Intelligence Unit (FIU)
Zur Internetseite der Financial Intelligence Unit (FIU)
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Erstellungshinweise für eine Risikoanalyse
Eine allgemein verständliche Hilfestellung - ein Service der Region Hannover als Aufsichtsbehörde
Erstellungshinweise zur Risikoanalyse für Immobilienmakler
Eine allgemein verständliche Hilfestellung für Immobilienmakler - ein Service der Region Hannover als Aufsichtsbehörde
Erste Nationale Risikoanalyse
Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung 2018/2019
Dokumentationsbogen
Zur Identifizierung von juristischen Personen und Personengesellschaften.