Für alle Kommunen, außer der Landeshauptstadt Hannover, regelt die Region Hannover die Waffen- und Sprengstoffangelegenheiten.
Waffen - Antrag für Erben/Vermächtnisnehmer, die aufgrund eines Todesfalles in den Besitz von Schusswaffen gelangt sind
Der Antrag ist innerhalb eines Monats nach Erbantritt zu stellen.