Vorbeugender Brandschutz

Die Brandschutzprüfenden bilden die Brandschutzdienststelle der Region Hannover.

Die Region Hannover führt mit ihren Brandschutzprüfenden die Brandverhütungsschau nach § 27 NBrandSchG durch. Des Weiteren erstellen sie Stellungnahmen in bauaufsichtlichen Verfahren und sind das Bindeglied zu den Freiwilligen Feuerwehren.

Für allgemeine Anfragen (Feuerwehrpläne, Feuerwehrlaufkarten, Brandmeldeanlagen o. ä.) ist die Brandschutzdienststelle über das Funktionspostfach brandschutz@region-hannover.de zu erreichen.

Architekten, Fachplaner und Bauherren können sich bei der Planung von Neu- und Umbauten sowie Nutzungsänderungen in Sachen Brandschutz telefonischer und nach Vereinbarung beraten lassen.

Erreichbarkeit der Brandschutzprüfenden

 

Zuständigkeit der Brandschutzprüfenden

Markus Paulmann
Zuständig für Burgwedel, Isernhagen, Langenhagen (Stadt)

Tom Tebbe
Zuständig für Hemmingen, Laatzen, Pattensen, Sehnde (Ortsteile)

Alexander Puchinger
Zuständig für Garbsen, Wedemark, Langenhagen (Ortsteile)

Marion Krohn-Enge
Zuständig für Barsinghausen, Gehrden, Ronnenberg, Springe, Wennigsen

Berth Marquardt
Zuständig für Burgdorf, Lehrte, Sehnde (Stadt), Uetze

Martina Pook
Zuständig für Neustadt a. Rbge., Seelze, Wunstorf