Stichwahl am 26. September: Informationen für Briefwählerinnen und Briefwähler.
Wenn Sie für die Stichwahl des Regionspräsidenten oder der Regionspräsidentin am 26. September 2021 Ihre Stimmen gerne per Briefwahl abgeben möchten, finden Sie im Folgenden alle wichtigen Informationen zur Beantragung und Stimmenabgabe.
Wie stelle ich einen Antrag auf Briefwahl?
Wahlschein und Unterlagen für die Briefwahl zu den Kommunalwahlen erhalten Sie von den Briefwahlstellen der Städte und Gemeinden in der Region Hannover auf schriftlichen oder mündlichen (nicht telefonischen) Antrag.
Der Antrag ist bei Ihrer Stadt (Hauptwohnsitz) zu stellen und muss grundsätzlich spätestens am 24. September 2021 um 13.00 Uhr vorliegen.
Für den Briefwahlantrag geben Sie bitte:
Ihren Namen,
(alle) Vornamen,
Ihr Geburtsdatum,
Ihre Anschrift sowie ggf. eine abweichende Anschrift für den Versand der Briefwahlunterlagen und
für welche Wahl Sie die Briefwahlunterlagen beantragen möchten (Stichwahl des Regionspräsidenten oder der Regionspräsidentin am 26. September)
Wo stelle ich einen Antrag auf Briefwahl?
Antragstellung auf Briefwahl in der Landeshauptstadt Hannover
Persönlich: im Neuen Rathaus (Trammplatz 2) oder im Freizeitheim Vahrenwald (Vahrenwalder Straße 92)
Öffnungszeiten: montags, dienstags, donnerstags und freitags von 8 bis 18 Uhr, mittwochs von 8 bis 15 Uhr (abweichend davon Freitag, 24.09., 8 bis 13 Uhr).
Bei allgemeinen oder rechtlichen Fragen zur Briefwahl in der Landeshauptstadt Hannover erhalten Sie telefonisch Auskunft unter folgenden Nummern: 0511 / 168 – 41101 bis 41104
Hinweis: Bitte beachten Sie, dass coronabedingt nur eine begrenzte Anzahl an Personen gleichzeitig Zutritt zu den Briefwahlstellen erhält. Wir weisen daher ausdrücklich auf die oben dargestellten Möglichkeiten hin, Briefwahl auch ohne Aufsuchen der Briefwahlstellen zu beantragen. Sofern Sie dennoch eine Briefwahlstelle aufsuchen wollen, beachten Sie die bitte die Hygieneregeln, halten Sie entsprechend Abstand und tragen Sie einen medizinischen Mund-Nase-Schutz.
Antragstellung auf Briefwahl in den Umlandkommunen der Region Hannover
Allgemeine Informationen zur Briefwahl in ihrer Stadt in der Region Hannover finden Sie auf den Internetseiten der jeweiligen Stadt:
Sofern Sie die Briefwahlunterlagen nicht persönlich abholen, werden Ihnen diese zugesandt.
Durch Vorlage einer schriftlichen Vollmacht dürfen Sie für bis zu vier weitere wahlberechtigte Personen den Antrag auf Briefwahl stellen sowie die Briefwahlunterlagen abholen.
Stimmabgabe
Der Wahlbrief muss spätestens am 26. September um 18.00 Uhr bei der Gemeindewahlleitung eingegangen sein. Für den rechtzeitigen Zugang hat die wahlberechtigte Person Sorge zu tragen.
Sollten Sie Ihre Wahlunterlagen aus dem Ausland versenden, beachten Sie bitte die Frankierung und die Postlaufzeiten.
Antragstellung auf Briefwahl in der Landeshauptstadt Hannover