Bundestagswahl 2025

Jede Stimme zählt!

Mitbestimmen und gestalten: Am Sonntag haben alle Wahlberechtigten die Chance und das Recht den Deutschen Bundestag zu wählen.

Auf Bundesebene werden weitreichende Entscheidungen gefällt, die das Leben aller, in Deutschland lebenden Menschen, beeinflussen. Sozial-, Familien-, Wirtschaft-, Umwelt-, Innen- und Außenpolitik: Der Bundestag entscheidet, welche Schwerpunkte gesetzt werden. Die Mehrheitsverhältnisse entscheiden zudem, wer die Bundesregierung bildet.

Bei der auf den 23. Februar 2025 vorgezogenen Neuwahl des Deutschen Bundestages können in der Region Hannover 825.175 wahlberechtigte Personen ein Kreuz auf dem Stimmzettel machen. Das entspricht rund 70 Prozent der Gesamtbevölkerung mit Hauptwohnsitz in und um Hannover. Als wahlberechtigt gelten Personen mit deutscher Staatsbürgerschaft, die 18. Jahre alt sind, seit mindestens drei Monaten einen Wohnsitz im Wahlgebiet haben und nicht beispielsweise durch eine richterliche Verfügung vom Wahlrecht ausgeschlossen sind.

Von den niedersachsenweit 30 Bundestagswahlkreisen liegen vier in der Region Hannover: Der Wahlkreis Stadt Hannover I (Wahlkreis 41) und der Wahlkreis Stadt Hannover II (Wahlkreis 42) decken das Gebiet der Landeshauptstadt Hannover ab. Der Nordteil der Region (Wahlkreis 43) umfasst Burgdorf, Burgwedel, Garbsen, Langenhagen, Isernhagen, Neustadt am Rübenberge, Wedemark und Wunstorf. Der Südteil der Region Hannover (Wahlkreis 47) umfasst Barsinghausen, Gehrden, Hemmingen, Laatzen, Lehrte, Pattensen, Ronnenberg, Seelze, Sehnde, Springen, Uetze und Wennigsen (Deister).

Erst- und Zweitstimme

Bei der Wahl zum Deutschen Bundestag können die Wählerinnen und Wähler zwei Stimmen abgeben. Mit der Erststimme wird eine Kandidatin oder ein Kandidat des Wahlkreises gewählt. Er oder sie vertritt hinterher in jedem Fall seinen Wahlkreis im Bundestag. Die Erststimme entscheidet für die Hälfte der Abgeordneten über die personelle Zusammensetzung des Bundestags.

Die Zweitstimme ist trotz ihres Namens wichtiger als die Erststimme, denn sie entscheidet über die Mehrheitsverhältnisse im Bundestag – also darüber, wie viele Sitze im Bundestag jeweils einer Partei zustehen. 

Die Wahllokale öffnen am Sonntag um 8 Uhr und schließen um 18 Uhr.