Bundestagswahl 2025
Briefwahl
Wenn Sie für die Bundestagswahl am 23. Februar 2025 Ihre Stimme gerne per Briefwahl abgeben möchten, finden Sie im Folgenden alle wichtigen Informationen zum Briefwahlantrag und zur Stimmabgabe.
Wenn Sie für die Bundestagswahl am 23. Februar 2025 Ihre Stimme per Briefwahl abgeben möchten, finden Sie im Folgenden alle wichtigen Informationen zum Briefwahlantrag und zur Stimmabgabe. Sofern Sie per Briefwahl wählen möchten, stellen Sie Ihren Antrag, sobald Sie Ihre Wahlbenachrichtigung erhalten haben.
Bitte beachten Sie, dass die Beantragung der Briefwahlunterlagen aufgrund der durch die vorgezogene Wahl verkürzten Fristen so früh wie möglich erfolgen sollte.
Was ist zu tun, wenn beantragte Briefwahlunterlagen bislang nicht angekommen sind?
Im Falle bei Wähler*innen bislang nicht angekommener Briefwahlunterlagen melden Sie sich bitte schnellstmöglich bei Ihrer jeweiligen Wohnsitzgemeinde, welche die Ausstellung vornahm !
Eine Neuausstellung nicht zugestellter Briefwahlunterlagen oder verlorener Wahlscheine ist bei Ihrer Wohnsitzgemeinde noch bis
Sonnabend, den 22.02.2025 (Tag vor der Wahl), um 12 Uhr
möglich. Nach Ablauf dieser Nachfrist eine Neuausstellung von bereits versandten Briefwahlunterlagen abschließend nicht mehr möglich. Sollten die bereits ausgestellten Unterlagen bis zum Wahltag sodann nicht mehr ankommen, kann die*der Betroffene nicht mehr an der Wahl teilnehmen. Eine ersatzweise Urnenwahl ist hier dann ebenso nicht möglich.
Wie kann ich Wahlschein und Briefwahlunterlagen beantragen?
Wahlschein und Briefwahlunterlagen erhalten Sie von den Briefwahlstellen der Städte und Gemeinden in der Region Hannover per Antrag. Eine Antragstellung per Telefon/SMS/Messengerdienste ist allerdings nicht möglich.
Der Antrag ist bei Ihrer Stadt oder Gemeinde zu stellen, in der Sie Ihren Hauptwohnsitz haben und muss dort grundsätzlich spätestens am 21. Februar 2025 um 15 Uhr vorliegen.
Bitte beachten Sie, dass Ihr Antrag Ihre vollständigen Daten enthält. Diese sind:
- Familiennamen,
- Vornamen,
- Geburtsdatum,
- Wohnanschrift (Straße, Hausnummer, ggf. Adresszusatz, Postleitzahl und Ort)
- ggf. abweichende Anschrift, an die die Briefwahlunterlagen versendet werden sollen
Wahlberechtigte der 20 regionsangehörigen Gemeinden im Umland der Landeshauptstadt Hannover:
Sie können mittels des auf Ihrer Wahlbenachrichtigungskarte aufgedruckten personalisierten QR-Codes (Zustellung der Wahlbenachrichtigungskarten voraussichtlich bis 1. Februar 2025) einen Antrag auf Briefwahl stellen. Für die übrigen Möglichkeiten zur Antragstellung informieren Sie sich bitte bei Ihrer zuständigen Stadt- / Gemeindeverwaltung.
Nach Ablauf der regulären Beantragungsfrist ist eine Ausstellung von Briefwahlunterlagen nur noch im Falle nachgewiesener plötzlicher Erkrankung möglich, wenn der Wahlraum nicht oder nur unter nicht zumutbaren Schwierigkeiten aufgesucht werden kann. In ausschließlich diesen Fällen erfolgt eine Ausstellung noch bis Sonntag, den 23.02.2025 (Wahltag), um 15 Uhr.
Wo finde ich weitere Informationen hierzu?
Wenn Sie Wahlberechtigte*r der Landeshauptstadt Hannover sind, finden Sie hier weitere Informationen. Wahlberechtigte der 20 Umlandgemeinden können sich bei der jeweiligen Stadt- und Gemeindeverwaltung näher informieren.
Wahlberechtigte der Landeshauptstadt Hannover können wie folgt einen Antrag auf Briefwahl stellen:
- mittels des auf Ihrer Wahlbenachrichtigungskarte aufgedruckten personalisierten QR-Codes (Zustellung der Wahlbenachrichtigungskarten voraussichtlich bis 1. Februar 2025)
- als Online-Wahlscheinantrag über OLIWA
- per E-Mail an: briefwahl@hannover-stadt.de
- mit dem auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigungskarte aufgedrucktem Briefwahlantrag
- per Fax an 0511 / 168 41111 oder
- persönlich vom 10. bis 21. Februar 2025 in einer der unten genannten Briefwahlstellen
Technische Probleme beim Öffnen des OLIWA-Zugangslinks zur Beantragung von Briefwahlunterlagen
Beim Scannen des auf den Wahlbenachrichtigungskarten aufgedruckten QR-Codes (Link zur Beantragung von Briefwahlunterlagen) beziehungsweise bei der Eingabe der URL in den Browser kommt es vereinzelt zu Fehlermeldungen. Dies liegt nicht an dem Link selbst, sondern am entsprechend genutzten Browser. Die Firmen der betroffenen Browser haben diesen Fehler bereits in vorangegangenen Updates behoben. Sollte bei Ihnen eine Fehlermeldung erscheinen, nutzen Sie bitte einen anderen Browser, ein anderes Endgerät oder eine der anderen Möglichkeiten zur Beantragung von Briefwahlunterlagen.
Öffnungszeiten der Briefwahlstellen in der Landeshauptstadt Hannover
Die Briefwahlstellen im Neuen Rathaus, im PodbiPark und in Linden sind vom 10. bis 21. Februar 2025 wie folgt geöffnet:
- Briefwahlstelle Neues Rathaus (im Bürgersaal im Erdgeschoss), Platz der Menschenrechte 1,
- montags, dienstags, donnerstags und freitags: 8 bis 18 Uhr
- mittwochs sowie am 21. Februar (Freitag): 8 bis 15 Uhr
- Briefwahlstelle PodbiPark, Lister Straße 8,
- montags und donnerstags: 8 bis 18 Uhr
- dienstags, mittwochs und freitags: 8 bis 14 Uhr; am 21. Februar (Freitag): 8 bis 15 Uhr
- Briefwahlstelle Lindener Rathaus, Lindener Marktplatz 1
- montags und donnerstags: 8 bis 18 Uhr
- dienstags, mittwochs und freitags: 8 bis 14 Uhr; am 21. Februar (Freitag): 8 bis 15 Uhr
Achtung: Die Ausgabe von Wahlscheinen und Briefwahlunterlagen endet am 21. Februar 2025 um 15 Uhr.
Infotelefon und Wahlrechtsauskünfte
Infotelefon
Bei allgemeinen oder rechtlichen Fragen zur Briefwahl in der Landeshauptstadt Hannover erhalten Sie ab dem 15. Januar 2025 telefonisch Auskunft unter 0511 / 168 - 41101.
Falls Sie in einer der 20 regionsangehörigen Gemeinden im Umland der Region Hannover wahlberechtigt sind, so kontaktieren Sie gerne Ihre jeweilige Stadt- bzw. Gemeindeverwaltung.
Wahlrechtsauskünfte
Auskünfte zu wahlrechtlichen Fragen und zum Wählerverzeichnis in der Landeshauptstadt Hannover erhalten Sie unter den Telefonnummer 168 - 41101 bis 168 - 41104.
Falls Sie in einer der 20 regionsangehörigen Gemeinden im Umland der Region Hannover wahlberechtigt sind, so kontaktieren Sie gerne Ihre jeweilige Stadt-/Gemeindeverwaltung.
Weitere Informationen zur Briefwahl
Informationen für Auslandsdeutsche
Informationen zur Antragstellung für diejenigen Deutschen, die außerhalb Deutschlands ihren Wohnsitz haben und wahlberechtigt sind (Auslandsdeutsche) finden Sie hier.
Abholung und Versand der Briefwahlunterlagen
Wenn Sie innerhalb der Landeshauptstadt Hannover wahlberechtigt sind und Ihre Wahlunterlagen zwischen dem 10. und 21. Februar 2025 persönlich in einer der Briefwahlstellen abholen, haben Sie die Möglichkeit, dort auch direkt vor Ort zu wählen.
Auch die 20 regionsangehörigen Gemeinden im Umland der Landeshauptstadt Hannover bieten im Zeitraum vom 10. Bis 21. Februar 2025 die Möglichkeit der Briefwahl vor Ort an. Die entsprechenden Informationen zur Öffnung der Briefwahlstellen finden Sie auf der Homepage Ihrer Stadt- oder Gemeindeverwaltung.
Bei Vorlage einer schriftlichen Vollmacht (benutzen Sie hierfür gerne den Vordruck auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigungskarte) dürfen Sie für bis zu vier weitere wahlberechtigte Personen den Antrag auf Briefwahl stellen sowie die Briefwahlunterlagen abholen. Die Stimmabgabe selbst kann nur persönlich durch die jeweils wahlberechtigten Personen erfolgen.
Sofern Sie die Briefwahlunterlagen nicht persönlich abholen, werden Ihnen diese zugesandt. Der Versand der Unterlagen wird voraussichtlich am 5. Februar 2025 beginnen.
Stimmabgabe
Der Wahlbrief muss spätestens am 23. Februar 2025 um 18 Uhr bei der zuständigen Wahlleitung eingegangen sein. Für den rechtzeitigen Zugang hat die wahlberechtigte Person Sorge zu tragen.
Sollten Sie Ihre Wahlunterlagen aus dem Ausland versenden, beachten Sie bitte die Frankierung und die Postlaufzeiten.