Mit 27 Mitgliedstaaten und rund 446 Millionen Menschen ist die EU der größte Wirtschaftsraum der Erde. Die EU wuchs in mehreren Etappen, gleichzeitig weiteten sich ihre Zuständigkeiten aus. Heute ist sie auf fast allen Politikfeldern aktiv.
Die Mitgliedstaaten der EU bleiben in ihrem Handeln unabhängige, souveräne Nationen, bündeln jedoch ihre Hoheitsrechte, um gemeinsam stärkeren internationalen Einfluss zu erlangen. Durch das Bündeln der Hoheitsrechte geben die Mitgliedstaaten einen Teil ihrer Entscheidungsbefugnis an die von ihnen geschaffenen europäischen Einrichtungen ab.
Die drei wichtigsten Beschlussfassungsorgane der EU sind:
- das Europäische Parlament, das die europäischen Bürgerinnen und Bürger vertritt und direkt von ihnen gewählt wird,
- der Rat der Europäischen Union, der die einzelnen Mitgliedstaaten vertritt,
- die Europäische Kommission, die die Interessen der EU insgesamt wahrt.
Dieses „institutionelle Dreieck“ erarbeitet die politischen Programme und Rechtsvorschriften, die in der gesamten EU gelten. Grundsätzlich schlägt die Kommission neue EU-Rechtsvorschriften vor, aber angenommen werden sie vom Parlament und vom Rat.
Wesentliche Aufgaben nehmen auch der Gerichtshof, der für die Einhaltung des europäischen Rechts sorgt, und der Rechnungshof, der die Finanzierung der Aktivitäten der Union überprüft, wahr.
Die Befugnisse und Zuständigkeiten dieser Organe sind in den Verträgen festgelegt, die die Grundlage für alle Aktivitäten der EU bilden. In ihnen sind ebenfalls die von den EU-Organen einzuhaltenden Regeln und Verfahren niedergelegt.
Die EU verfügt außerdem über eine Reihe weiterer Gremien, die besondere Aufgaben wahrnehmen:
- der Wirtschafts- und Sozialausschuss vertritt die Bürgergesellschaft sowie die Interessen von Arbeitgeber- und Arbeitnehmerseite,
- der Ausschuss der Regionen vertritt die Gebietskörperschaften,
- die Europäische Investitionsbank finanziert Investitionsprojekte der EU und unterstützt Kleinunternehmen durch den Europäischen Investitionsfonds,
- die Europäische Zentralbank ist für die europäische Währungspolitik verantwortlich,
- der oder die Europäische Bürgerbeauftragte untersucht Beschwerden der europäischen Bürgerinnen und Bürger über Missstände bei den Einrichtungen und Organen der EU,
- der oder die Europäische Datenschutzbeauftragte schützt die persönlichen Daten der Bürgerinnen und Bürger,
- das Amt für amtliche Veröffentlichungen der Europäischen Gemeinschaften veröffentlicht Informationen über die EU,
- das Europäische Amt für Personalauswahl rekrutiert die Bediensteten der EU-Einrichtungen und anderer Gremien,
- die Europäische Verwaltungsakademie hat den Auftrag, dem EU-Personal Fortbildungsmaßnahmen auf bestimmten Gebieten anzubieten.
Ferner wurden spezialisierte Agenturen eingerichtet, die sich mit bestimmten fachlichen, wissenschaftlichen oder administrativen Aufgaben befassen.