Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit

Bebauungsplan Nr. 318, 2. Änderung

Arbeitstitel: Burgdorfer Damm
Stadtteil: Heideviertel

 

B-Plan Nr. 318, 2. Änderung Übersichtsplan

Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit vom 27.03.2025 bis 28.04.2025

Bebauungsplan der Innenentwicklung gemäß § 13a BauGB

Beschluss des Stadtbezirksrates Buchholz-Kleefeld vom 13.02.2025

Geltungsbereich:

Das Plangebiet der 2. Änderung - Burgdorfer Damm - liegt im nördlichen Teil des Stadtteils Heideviertel. Im Norden wird das Plangebiet begrenzt durch die Misburger Straße sowie im Osten durch die Bebauung westlich der Straße An der Breiten Wiese. Im Süden erfolgt die Begrenzung durch den Burgdorfer Damm und den Fußweg südlich des Garagenhofes, der südlich des Burgdorfer Dammes liegt. Im Westen grenzt die Bebauung Burgdorfer Damm 67 an. Folgende Flurstücke in der Flur 20 der Gemarkung Groß-Buchholz liegen im Geltungsbereich: 1/223, 1/225, 1/226, 1/227, 1/239, 20/14, 20/15, 20/6, 21/9, 26/6, 26/11, 29/7, 29/5, 1/338 (tlw.), 26/37, 26/20-25, 26/27-32, 26/13, 26/138, 29/77, 29/82, 26/156, 26/137, 26/157, 26/140, 26/141, 26/154, 29/79,

29/80, 29/102, 29/84.

Planungsziele:

Nachverdichtung im Wohngebiet und Ausweisung eines allgemeinen Wohngebiets

Dieser Bebauungsplan soll im beschleunigten Verfahren ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB aufgestellt werden (§ 13a BauGB).

Auskünfte zu den Planungszielen und Gelegenheit zur Erörterung unter Tel. 168-40219 oder Email: 61.13@Hannover-Stadt.de

 

Formular

Formular Stellungnahmen B-Plan Nr. 318, 2. Änderung

Hier können Anregungen und Einwendungen zum B-Plan eingebracht werden.

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