Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit
Bebauungsplan Nr. 318, 2. Änderung
Stadtteil: Heideviertel
B-Plan Nr. 318, 2. Änderung Übersichtsplan
Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit vom 27.03.2025 bis 28.04.2025
Bebauungsplan der Innenentwicklung gemäß § 13a BauGB
Beschluss des Stadtbezirksrates Buchholz-Kleefeld vom 13.02.2025
Geltungsbereich:
Das Plangebiet der 2. Änderung - Burgdorfer Damm - liegt im nördlichen Teil des Stadtteils Heideviertel. Im Norden wird das Plangebiet begrenzt durch die Misburger Straße sowie im Osten durch die Bebauung westlich der Straße An der Breiten Wiese. Im Süden erfolgt die Begrenzung durch den Burgdorfer Damm und den Fußweg südlich des Garagenhofes, der südlich des Burgdorfer Dammes liegt. Im Westen grenzt die Bebauung Burgdorfer Damm 67 an. Folgende Flurstücke in der Flur 20 der Gemarkung Groß-Buchholz liegen im Geltungsbereich: 1/223, 1/225, 1/226, 1/227, 1/239, 20/14, 20/15, 20/6, 21/9, 26/6, 26/11, 29/7, 29/5, 1/338 (tlw.), 26/37, 26/20-25, 26/27-32, 26/13, 26/138, 29/77, 29/82, 26/156, 26/137, 26/157, 26/140, 26/141, 26/154, 29/79,
29/80, 29/102, 29/84.
Planungsziele:
Nachverdichtung im Wohngebiet und Ausweisung eines allgemeinen Wohngebiets
Dieser Bebauungsplan soll im beschleunigten Verfahren ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB aufgestellt werden (§ 13a BauGB).
Auskünfte zu den Planungszielen und Gelegenheit zur Erörterung unter Tel. 168-40219 oder Email: 61.13@Hannover-Stadt.de
Plan Ziele und Zwecke 318, 2. Änderung
Zeichnerische Darstellung
Formular
Formular Stellungnahmen B-Plan Nr. 318, 2. Änderung
Hier können Anregungen und Einwendungen zum B-Plan eingebracht werden.
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