Lärmaktionsplanes für die Landeshauptstadt Hannover

Lärmaktionsplan

Aufstellung eines Lärmaktionsplanes für die Landeshauptstadt Hannover.

Aufgrund § 47d des Bundesimmissionsschutzgesetzes (BImSchG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 17.05.2013 (BGBl. I S. 1274), das zuletzt durch Artikel 1 des Gesetzes vom 3. Juli 2024 (BGBl. 2024 I Nr. 225, Nr. 340) geändert worden ist, stellt die Landeshauptstadt Hannover für ihr Gebiet einen Lärmaktionsplan auf.

Nach §47d Abs. 5 BImSchG sind die Lärmaktionspläne regelmäßig zu überprüfen und zu aktualisieren. Der Entwurf des überarbeiteten Lärmaktionsplans für die Landeshauptstadt Hannover wurde vom Verwaltungsausschuss am 20.02.2025 beschlossen.

Gemäß § 47d Abs. 3 BImSchG ist die Öffentlichkeit an der Aufstellung der Lärmaktionspläne zu beteiligen.

Der Entwurf des Lärmaktionsplans für die Landeshauptstadt Hannover liegt in der Eingangshalle der Bauverwaltung Hannover, Rudolf-Hillebrecht-Platz 1, 30159 Hannover vom 06.03.2025 bis 07.04.2025 jeweils montags bis freitags von 6:30 Uhr bis 18:00 Uhr zur Einsicht aus.

Der ausgelegte Planentwurf ist auch online unter www.stadtplanung-beteiligung.de im Internet abzurufen und es besteht die Möglichkeit innerhalb der genannten Frist online eine Stellungnahme abzugeben.

Während der Auslegungszeit können Stellungnahmen zum Entwurf des Lärmaktionsplanes bei der Landeshauptstadt Hannover, Fachbereich Planen und Stadtentwicklung – Fachbereich Stadtentwicklung und Mobilitätsplanung, Rudolf-Hillebrecht-Platz 1, 30159 Hannover oder per Mail unter der Mailadresse:  61.53@hannover-stadt.de abgegeben werden.