Region Hannover
Erstattung von Aufwendungen für bauliche Schallschutzmaßnahmen gegen Fluglärm des Verkehrsflughafens Hannover-Langenhagen
Nach den Vorschriften des Fluglärmgesetzes kann Berechtigten ein Anspruch auf Erstattung von Aufwendungen für bauliche Schallschutzmaßnahmen zustehen, wenn sich das betreffende Grundstück innerhalb der Tag-Schutzzone 1 oder der Nacht-Schutzzone des am 21.09.2010 in Kraft getretenen Lärmschutzbereichs des Verkehrsflughafen Hannover-Langenhagen befindet.
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