Gefahrgutstraßen

Nach der Gefahrgutverordnung Straße, Eisenbahn und Binnenschifffahrt (GGVSEB) ist für den Transport gefährlicher Güter bei der zuständigen Straßenverkehrsbehörde die erforderliche Fahrwegbestimmung einzuholen. Für Transporte von Benzin und Propan- und Butangas wurden durch Allgemeinverfügung einige Straßen grundsätzlich freigegeben. Diese Straßen sind in der "Gefahrgutkarte" farblich markiert. Können die Transporte auf diesen Strecken abgewickelt werden, ist die Erteilung einer besonderen Fahrwegbestimmung nicht erforderlich.