Tuberkulose

Die Tuberkulose ist eine namentlich meldepflichtige Infektionskrankheit nach dem Infektionsschutzgesetz.

 

Tuberkulose-Beratung

Wird eine Tuberkulose-Erkrankung festgestellt, muss das Gesundheitsamt informiert werden (Meldepflicht).

Es werden dann nach festgelegten Kriterien alle Personen, die einen engen Kontakt zu dem oder der Erkrankten hatten, ermittelt und untersucht. So soll eine weitere Verbreitung der Tuberkulose verhindert werden.

Grundlage ist das Infektionsschutzgesetz (IfSG).

Unsere Leistungen

  • Beratung für Kontaktpersonen und Erkrankte zu medizinischen und sozialen Fragen
  • Tuberkulose-Testungen
  • Röntgenuntersuchung der Lunge
  • Untersuchung des Sputums (Auswurf)
  • Gegebenenfalls Behandlung der Tuberkulose
  • gesetzlich vorgeschriebene ärztliche Zeugnisse für die Aufnahme in Gemeinschaftseinrichtungen
  • kostenfreie Informationsveranstaltungen für interessierte Einrichtungen
  • kostenfreie Untersuchung für unbegleitete minderjährige Flüchtlinge
  • kostenfreie Untersuchung für Familiennachzug

Die Tuberkulose-Beratungsstelle,

dass sind eine Allgemeinärztin, ein Arzt für innere Medizin, Sozialarbeiterinnen und Sozialarbeiter, Sachbearbeiterinnen, medizinisch-technische Radiologie Assistentinnen und medizinische Fachangestellte.

Was ist Tuberkulose?

Tuberkulose ist eine meldepflichtige ansteckende Erkrankung, die durch Bakterien (Mykobakterien) verursacht wird.

lesen

Erkrankung der Lunge

Informationsmaterial zu Tuberkulose

Merkblätter, Informationsbroschüren, Flyer, weiterführende Links zum Thema Tuberkulose zum Herunterladen

lesen