Meldungen und Meldeformulare gemäß Infektionsschutzgesetz (IfSG)
Für Meldungen/Benachrichtigungen nach dem Infektionsschutzgesetz gemäß §§ 1,6,7,8,9, 34, 35 und 36 an die Region Hannover.
Für Meldungen und Benachrichtigungen nach dem Infektionsschutzgesetz gemäß §§ 1,6,7,8,9,34,35 und 36 für meldepflichtige Erkrankungen und Krankheitserreger an die Region Hannover nutzen Sie bitte fortan das Service-Portal der Region Hannover.
Das Service-Portal bietet Ihnen eine datenschutzkonforme und digitale Möglichkeit entsprechende Meldungen und Benachrichtigungen über ein Online-Formular vor-zunehmen Zusätzlich erhalten Sie eine Bestätigungsmail mit einer Zusammenfassung Ihrer Angaben.
Zum Serviceportal:
Serviceportal der Region Hannover: Meldungen und Meldeformulare gemäß Infektionsschutzgesetz (IfSG)
Für Meldungen und Benachrichtigungen nach dem Infektionsschutzgesetz gemäß §§ 1,6,7,8,9,34,35 und 36 für meldepflichtige Erkrankungen und Krankheitserrege...
Melde- und benachrichtigungsverpflichtete Personen sind gemäß § 14 Abs. 8 Infektionsschutzgesetz verpflichtet, die Meldungen und Benachrichtigungen durch Nutzung des elektronischen Melde- und Informationssystems (DEMIS) vorzunehmen. Da DEMIS zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht vollumfänglich eingerichtet ist, bieten wir Ihnen eine digitale Alternative um dieser Pflicht nachkommen zu können.
Sofern sich in der Nutzung Schwierigkeiten ergeben oder ein Rückfragebedarf be-steht, wenden Sie sich gern per Mail an infektionsschutz@region-hannover.de oder telefonisch über die Servicenummer 0511/616-46300 an das Team Infektionsschutz des Fachbereich Gesundheitsmanagements.
Für einen Übergangszeitraum stehen Ihnen auch die nachstehenden Formulare zur Verfügung.