Kleingärten
Pacht und Kündigung
Alle Informationen rund um Verträge.
Der Bezirksverband Hannover der Kleingärtner e.V. (BZV) ist Hauptverpächter für hannoversche Kleingärten. Über die ihm angeschlossenen Kleingärtnervereine schließt er als Generalpächter der Landeshauptstadt Hannover die Kleingartenpachtverträge mit den einzelnen Pächter*innen ab. Der Vertrag enthält, neben Informationen zu Kosten, Vereinsmitgliedschaft, Versicherung und Kündigung, auch noch Hinweise zu den Nutzungsbedingungen, die in Gartenordnung und Baurichtlinie umfassend geregelt sind (siehe Thema „Rechtsgrundlagen“).
Über 90 % der Kleingartenanlagen sind durch Bebauungspläne oder die Überleitungsvorschrift des Bundeskleingartengesetzes (BKleingG § 16 (2)) dauerhaft geschützt. Darüber hinaus haben Pachtverträge für Dauerkleingärten in der Regel eine unbefristete Laufzeit. Dies bietet den Pächter*innen Sicherheit und Beständigkeit für ihre Gärten.
Einen Kleingarten pachten
Wer Interesse hat, einen Kleingarten zu pachten, wendet sich am besten direkt an den Vereinsvorstand. Die Kontaktdaten hängen oft in den Schaukästen der Vereine aus oder sind auf der Homepage des Vereins zu finden. Der BZV (siehe Link) kann auf Nachfrage ebenfalls die Ansprechpartner*innen aus den einzelnen Kleingärtnervereinen benennen.
Die Internetseiten der Vereine enthalten, neben Informationen zum Vereinsvorstand, teilweise auch eine Übersicht über die freien Gärten des jeweiligen Vereins. Eine direkte Nachfrage beim Vorstand empfiehlt sich aber immer, da die Auflistung der freien Gärten nicht in jedem Verein laufend aktualisiert wird und der persönliche Kontakt auch zu einem Gartenangebot führen kann, das nicht im Internet veröffentlicht ist.
Die Verfügbarkeit eines Kleingartens ist, je nach Lage und Auslastung des Vereins, unterschiedlich. Während mancherorts sofort eine Parzelle angeboten werden kann, muss andernorts mit einer längeren Wartezeit gerechnet werden. Ein Blick auf die interaktive Karte verrät, wo sich die nächste Kleingartenanlage befindet (siehe Thema „Übersichtsplan Kleingärten in Hannover“).
Wer einen Kleingarten übernimmt pachtet nicht nur ein Gartengrundstück, sondern wird Mitglied eines Vereins. Folglich stehen Arbeit und Vergnügen nicht nur auf der eigenen Parzelle an, sondern sind auch auf den Gemeinschaftsflächen im Vereinsgelände mit den anderen Vereinsmitgliedern zu erbringen.
Das sind zum Beispiel Arbeiten beim jährlichen Heckenschnitt, bei der Vorbereitung und Durchführung eines Sommerfestes oder der Erneuerung der Vereinswege. Der Umfang, in dem sich die Einzelpächter*innen in ihrem Verein engagieren müssen, ist im Kleingartenpachtvertrag geregelt und kann von Verein zu Verein variieren.
Die Kosten für einen Kleingarten in Hannover
Die Kosten für einen Kleingarten sind von der Größe und der Ausstattung der Parzelle abhängig. Darüber hinaus erheben die Vereine teilweise individuelle Mitgliedsbeiträge, zum Beispiel in Form einer Aufnahmegebühr.
Einmalige Kosten
Kaufpreis für die Laube, Anpflanzungen etc.: Der Preis wird in der Regel durch eine*n vom BZV ausgebildete*n Wertermittler*in nach den festgelegten Bewertungsrichtlinien bestimmt (siehe Thema „Rechtsgrundlagen für Kleingärten“). Der Preis für einen einfachen gepflegten Garten beträgt in Hannover durchschnittlich 2.500 bis 3.000 €.
Kosten für Gesellschafteranteile in der Strom- und ggf. Wassergesellschaft
Die Strom- und Wassergesellschaften agieren außerhalb der Vereine als Gesellschaften bürgerlichen Rechts (GbR) und regeln die entsprechende Unterhaltung, Versorgung und Abrechnung der Strom- und Wasserversorgung. Bei Anpachtung eines Gartens mit entsprechender Infrastruktur (Strom und/oder Wasser) wird von den Neupächter*innen ein Gesellschafteranteil entrichtet. Die genaue Höhe variiert und kann bis zu 1.000 € betragen. Diesen Gesellschafteranteil erhalten die Pächter*innen bei Aufgabe ihres Kleingartens zurück, sobald ein*e Nachpächter*in der Strom-/Wassergesellschaft beitritt.
Aufnahmegebühr im Kleingärtnerverein
Die Aufnahmegebühr in den Vereinen ist sehr variabel geregelt und beträgt 0 bis100 €.
Gegebenenfalls Kaufpreis für bewegliches Inventar vom Vorpächter
Bewegliches Inventar, wie zum Beispiel Gartenmobiliar und Werkzeug, ist nicht in der Bewertungsrichtlinie aufgeführt und damit auch nicht im Schätzpreis für den Garten enthalten. Der Preis wird individuell ausgehandelt, sofern seitens der Folgepächter*innen Interesse besteht, diese Dinge zu übernehmen.
Die jährlichen Kosten für einen Kleingarten setzen sich wie folgt zusammen
- Pachtzins: 0,50 € pro Quadratmeter und Jahr
- Mitgliedsbeitrag beim Kleingärtnerverein: variabel, ca. 50 €
- Mitgliedsbeitrag beim Bezirksverband: 30 €
- Versicherung gegen Feuer, Einbruch und Diebstahl. Diese Versicherung wird über den BZV abgewickelt und beträgt etwa 100 €/Jahr.
- Strom- und ggf. Wasser: nach Verbrauch
- evtl. Sonderbeiträge je nach Verein
- evtl. Strafzahlung für nicht geleistete Vereinsarbeitsstunden
In Summe sind damit für einen Kleingarten mehrere Tausend Euro Anschaffungspreis (je nach Gartenzustand und Ausstattung) sowie jährliche Kosten in Höhe von 400 bis 800 € (je nach Gartengröße, Ausstattung und Verein) aufzuwenden.
Kündigung eines Kleingartens
Sowohl Pächter*innen als auch Verpächter haben das Recht, einen Pachtvertrag zu kündigen. Die Kündigung von Kleingärten ist seitens des Verpächters nur unter bestimmten Voraussetzungen möglich, die in den §§ 8 und 9 des Bundeskleingartengesetzes (BKleingG) genannt werden.
Pächter*innen können bis zum dritten Werktag im August ihren Garten zum 30. November des jeweiligen Jahres kündigen. Nach der Kündigung folgt die Bewertung des Gartens durch eine*n vom BZV ausgebildete*n Wertermittler*in. In dem sogenannten Wertermittlungsprotokoll sind alle Werte und Unwerte angegeben. Der*die Pächter*in muss bis zum Vertragsende alle nicht statthaften (nicht erlaubten) Anpflanzungen und Anbauten entfernen.
Beispielrechnung für einen fiktiven Garten mit 300 qm in einem dem BZV angeschlossenen Verein auf städtischem Grund
Einmalige Kosten | 3.000 € |
Kaufpreis für Laube, Anpflanzungen etc. | 500-1.000 € (Kaution) |
Strom- und ggf. Wassergesellschaft ca. | 30-150 € |
Aufnahmegebühr im Kleingartenverein | 600 € |
Kaufpreis für bewegliches Inventar vom Vorpächter | |
Jährliche Kosten | 150 € |
Pachtzins 0,50 €/qm | |
davon 0,3923 €/qm an LHH und 0,1077€/qm an BZV | |
Mitgliedschaft im Kleingartenverein | 90 € (davon 30 € als Beitrag an den BZV) |
FED-Versicherung (Feuer, Einbruch, Diebstahl) | 98 € |
Unfallversicherung (über den BZV) | 3,10 € |
evtl. Sonderbeiträge je nach Verein (z. B. Sonderbeitrag für Vereinsfeste) | z. B. 5 € |
Strom- und ggf. Wasser nach Verbrauch (zu ortsüblichen Preisen) | z. B. 100 € |