Kleingartenkonzept und Kleingartenentwicklung 2016-2025
Im Juni 2016 wurde eine wichtige Entscheidung für die Entwicklung der Kleingärten in Hannover getroffen: Der Rat der Landeshauptstadt beschloss das von der Stadtverwaltung in enger Kooperation mit dem Bezirksverband Hannover der Kleingärtner e.V. erarbeitete Kleingartenkonzept 2016-2025. Als verbindlicher Handlungsrahmen ebnet es den Weg für eine in die Zukunft gerichtete Kleingartenentwicklung in Hannover. Gleichzeitig ist das Konzept die Grundlage für eine sozialverträgliche Inanspruchnahme von Kleingartenflächen, damit Hannover als wachsende Stadt dem Neubaubedarf - insbesondere für mehr Wohnraum, aber auch für Gewerbe - entsprechen kann.
Anlass für das Konzept waren das 2012 vom Rat beschlossene "Gewerbeflächenentwicklungskonzept" sowie das 2013 vom Rat beschlossene "Wohnkonzept 2025". In beiden Konzepten wurden für bestehende Kleingartenflächen andere Nutzungen vorgesehen.
Ziel des Kleingartenkonzeptes ist, das Wachstum der Stadt mit dem Erhalt der hohen Lebens- und Freiraumqualität in Einklang zu bringen. Es legt verlässliche Spielregeln und Ziele zur Umsetzung fest sowie konkrete Kleingartenbereiche für eine Umnutzung. Dabei soll die Anzahl von rund 20.000 Kleingärten in Hannover möglichst erhalten bleiben.
Die ersten Umsetzungsarbeiten
Mit Beschluss des Konzeptes wurden umfassende Bestandsuntersuchungen in den von Umnutzung und Umstrukturierung betroffenen Bereichen (zum Beispiel am Vinnhorster Weg, Im Othfelde, Tannenkamp-Mecklenheide und Kleefeld) gemacht. Gleichzeitig wurde mit der Verwirklichung kleinerer Entwicklungsvorhaben für Wohnen (Büntekamp III) und Gewerbe (VSM) begonnen. Dau gehörte auch die Unterstützung bei der Herstellung von Ersatzgärten im Bestand, wie etwa die Behebung von Dauerleerstand im Verein Langefeld e.V., oder die Neuaufteilung von Gärten im Verein Burgdorf e.V.
Umwandlung von Kleingärten für den Wohnungsbau vorerst gestoppt
Durch die zeitlich vorgezogene Entwicklung von großflächigen neuen Bebauungsgebieten, wie zum Beispiel dem neuen Wohngebiet "Kronsrode" am Kronsberg-Süd oder der zukünftigen "Wasserstadt-Limmer", wird die Landeshauptstadt bis Ende 2019 für rund 10.000 neue Wohneinheiten das Baurecht geschaffen haben. Aus diesem Grund ist der Bedarf an Wohnneubau für die nächsten Jahre erst einmal gedeckt. Die Umwandlung von Kleingartenflächen für den Wohnungsbau wird deshalb aktuell nicht weiterverfolgt und in den nächsten fünf Jahren werden keine weiteren für Kleingartenflächen in Bauland umgewandelt. 2024 soll dann erneut geprüft werden, ob und bis wann die ursprünglich angestrebte Wohnbauentwicklung auf Kleingartenflächen tatsächlich zur Umsetzung kommen muss.
Damit wurde für diejenigen der Kleingärtner*innen eine wichtige Planungssicherheit geschaffen, deren Gärten in den bisherigen Umwandlungsgebieten liegen.
Aktuelle Planungen und weitere Schritte
Zum Ausgleich für zukünftigen Kleingartenverluste wurde bereits mit der schrittweisen Behebung von Dauerleerstand begonnen: aus übergroßen Gärten konnten, durch neuen Zuschnitt und neue Aufteilung, mehrere kleinere und attraktivere Kleingärten geschaffen werden. Diese Maßnahmen erfolgen in enger Abstimmung mit dem Bezirksverband und den Vereinen und werden schrittweise weiter umgesetzt.
Ebenso abgestimmt und weiter verfolgt wird die Umrüstung von Freileitungen auf unterirdischen Strom in 53 Kleingartenkolonien. Auch mit der Verbesserung der Wege und Optimierung der Parkplatzflächen wurde in den ersten Anlagen bereits begonnen. Darüber hinaus gab es Unterstützung bei der Sanierung und Nutzbarmachung von Kleingartenflächen.
Eine besondere Rolle im Rahmen der Aufwertungen von Kleingärten spielen auch der Umgang mit Vernässung und die Pflege und (Nach-)Nutzung von Gräben in Kleingärten. In ausgewählten Anlagen werden dazu Lösungen und Maßnahmen abgestimmt. Weitere Kleingartenanlagen haben dazu ebenfalls Bedarf angemeldet.
Auch bei der Modernisierung von Kleingärten werden neue Wege eingeschlagen. Im Verein Friedenau (Im Othfelde) wurde 2018 ein besonderes Modellprojekt mit Beteiligung der Kleingärtner*innen gestartet: mit einer modernen Neuplanung sollen hier Kleingartenflächen als "Kleingartenpark" angelegt werden, die unter anderem gemeinschaftliches Gärtnern fördern.
Vorangetrieben werden soll auch die Neuanlage von Kleingärten, zum Beispiel am nördlichen Kronsberg. Angesichts der dort stark wachsenden Bevölkerung sollen Bewohner*innen der Neubaugebiete Kleingärten in erreichbarer Nähe zur Verfügung gestellt werden. Auch hier sollen moderne und zeitgemäße Kleingartenangebote geschaffen werden, die den Bedürfnissen heutiger und zukünftiger Kleingärtner*innen gerecht werden.