Landeshauptstadt Hannover

FAQ: Häufig gestellte Fragen zu Kleingärten

Die Stadt Hannover beantwortet Fragen rund um das Thema Kleingärten in Hannover.

Kleingärten in Hannover.

Wie finde ich einen freien Kleingarten? 

Der Übersichtsplan der Kleingärten in Hannover ermöglicht einen Überblick darüber, welche Kleingartenvereine räumlich in Frage kommen könnten. Informationen zu freien Gärten, erhalten Sie über den jeweiligen Vereinsvorstand. 
Manche Vereine haben Internetseiten, auf denen freie Gärten vorgestellt werden. Oder Informationen sind im Schaukasten im Verein ausgehängt. Die persönliche Kontaktaufnahme zum Vereinsvorstand oder zu Gartennachbarn ist allerdings immer zu empfehlen. Dadurch erhalten Sie am ehesten die aktuellsten Informationen. Die Kontaktdaten der Vereinsvorstände sind über den Bezirksverband Hannover der Kleingärtner e. V. erhältlich. 
Die Verpachtung eines Kleingartens, der dem Bezirksverband angeschlossen ist, erfolgt ausnahmslos über den Vereinsvorstand. Der vermeintliche Kauf eines solchen Gartens über Ebay-Kleinanzeigen o. ä. Portale ist ohne Pachtvertrag mit dem Kleingartenverein nicht rechtsgültig!

Weitere Informationen finden Sie hier und auf der (externen) Website des Bezirksverbands der Kleingärtner*innen

Was kostet ein Kleingarten im Jahr?

Die Kosten für einen Kleingarten sind von der Größe und der Ausstattung der Parzelle abhängig. Eine Übersicht darüber, wie sich der finanzielle Aufwand für einen Kleingarten zusammensetzt, finden Sie hier:

Kleingärten

Pacht und Kündigung

Alle Informationen rund um Verträge.  

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Wie kann ich meine Parzelle kündigen? Welche Kündigungsfrist muss ich einhalten?

Die Kündigung muss schriftlich beim Verein, immer bis zum 3. Werktag im August eines Jahres, eingereicht werden. 
Soweit das Eigentum der weichenden Pächter*innen (Anpflanzungen und Lauben), wie üblich, bei Kündigung auf der Parzelle bleibt, haben diese, bis ein/e Neupächter*in gefunden wurde, ein Nutzungsentgelt zu entrichten und den Kleingarten in einem solchen Zustand zu erhalten, dass von diesem keine Störungen ausgehen.

Kleingärten

Pacht und Kündigung

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Was muss ich als Pächter*in beachten?

Für alle Kleingärten gilt das Bundeskleingartengesetz (BKleingG). Kleingartenanlagen, die über den Bezirksverband verpachtet sind, unterliegen der „Gartenordnung Hannover“ und der „Richtlinie für die Errichtung von baulichen Anlagen in Kleingartenanlagen der Landeshauptstadt Hannover (i. F. Baurichtlinie genannt)“ in der jeweils gültigen Fassung. Vereinssatzungen können weitere Bestimmungen und Einschränkungen aufführen.

Gibt es einen Wasseranschluss im Garten? Ist dieser für Trinkwasserentnahme geeignet?

In vielen Gärten gibt es einen Brunnen zur Nutzung von Grundwasser. Grundsätzlich ist es nicht erlaubt, Wasser- / Trinkwasseranschlüsse in und an Lauben zu installieren. Die Wasserversorgung der Vereine und einzelner Parzellen ist jedoch unterschiedlich geregelt. In einigen Vereinen gibt es Wasserzapfstellen, die gemeinschaftlich genutzt werden können. Aufgrund der seltenen Nutzung über die Herbst-Winter-Phase, sind diese jedoch meist nicht als Trinkwasser gekennzeichnet.
In wenigen Ausnahmen sind Wasserleitungen bis in Gärten verlegt worden, weil dort Brunnenbohrungen nicht möglich sind. Fragen dazu beantwortet dann die jeweilige (Strom- und) Wassergesellschaft des Vereins.

Darf ich eine Toilette in meiner Laube haben?

Als Toiletten sind ausschließlich Trockentoiletten (ohne chemische Zusätze), in einem nur von außen zugänglichen, separaten Toilettenraum, erlaubt. Die Bestimmungen dazu sind in der Gartenordnung und der Baurichtlinie festgelegt.

Gibt es Strom im Garten?

Der Großteil der Kleingärten in Hannover verfügt über sogenannten Arbeitsstrom auf der Parzelle. Eine Verstromung der Laube ist nicht zulässig, allerdings besteht in ehemaligen Behelfsheimen ggf. Bestandsschutz. Sofern Arbeitsstrom vorhanden ist, wird dieser üblicherweise von der Stromgesellschaft des Vereins verwaltet. Diese beantwortet alle Fragen rund um das Thema Strom im Garten.

Darf ich meine Laube mit einem Ofen beheizen? 

Öfen und Kamine in Lauben sind gemäß §1 Abs. 1 BKleingG nicht zulässig. Vor dem 15.08. 2024 errichtete und genehmigte Feuerstätten in Lauben genießen jedoch Bestandsschutz. Weitere Auflagen dazu sind der Baurichtlinie zu entnehmen.

Wie groß darf ein Gewächshaus sein?

Die Baurichtlinie gibt eine maximale Größe von 12 Quadratmeter sowie eine maximale Höhe von 2,20 Meter vor. Es ist auch zu beachten, dass das Gewächshaus durch den Bezirksverband über den Verein genehmigt werden muss. Außerdem ist ein Grenzabstand von mind. 1,50 Meter einzuhalten.

Darf ich Hochbeete aufstellen?

Fachgerecht erstellte Hochbeete sind bis zu einer maximalen Höhe von 1,20 Meter und einer Größe von max. 20 Quadratmeter erlaubt.

Wo kann ich Pflanzenreste kompostieren oder hinbringen?

Kompostbehälter für pflanzliche Abfälle sind bis zu einer Größe von 3,00 Meter Länge, 1,20 Meter Breite und 1,20 Meter Höhe ausdrücklich erwünscht. Weitere Vorgaben zur Errichtung einer Kompostierungsecke im Garten sind der Baurichtlinie zu entnehmen. Größere Mengen Schnittgut, die nicht kompostiert werden können, sind bei den lokalen Wertstoffhöfen, der Deponie in Lahe oder, falls vorhanden, im Grünabfall-Container des Vereins zu entsorgen.

Welche Versicherung sollte ich abschließen?

Für alle Kleingärten, die dem BZV angeschlossen sind, wird mit dem Pachtvertrag eine Feuer-, Einbruch- und Diebstahlversicherung abgeschlossen.

Bei mir wurde eingebrochen. Was soll ich tun?

Einbruch, Einbruchsversuch oder Vandalismus muss bei der zuständigen Polizeidienststelle zur Anzeige gebracht werden. Die Schadensanzeige für die Versicherung kann entweder über die Versicherungsobleute des Kleingartenvereins erfolgen, oder direkt online über die Internetseite des Bezirksverbandes Hannover der Kleingärtner e. V.

Was bedeutet Verkehrssicherungspflicht?

Die Pflicht jedes*r Eigentümer*in Gefahrenquellen, die von seinem Eigentum ausgehen – z.B. Äste des eigenen Obstbaumes, die über öffentliche Wege hängen und abbrechen können – zu sichern.

Was tun bei Streit mit dem Nachbarn?

Soweit irgendwie möglich, ist es natürlich schöner ohne Streit. Wenn sich aber dennoch ein „gärtnerischer“ Streit entwickelt, gilt, neben den Regeln der Gartenordnung und der Baurichtlinie, das Niedersächsische Nachbarrechtsgesetz. Bei anhaltenden Unstimmigkeiten kann es sinnvoll sein, den Vereinsvorstand und in nächster Instanz den Bezirksverband Hannover der Kleingärtner e. V. hinzuzuziehen.

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