Infoabend zur Künstlersozialkasse mit Kunstwissenschaftlerin Birgit Effinger
Von der Künstlersozialkasse (KSK) haben die meisten Kreativschaffenden schon einmal gehört. Seit 1983 (und 1992) werden selbstständige Künstler*innen und Publizist*innen mit der Künstlersozialversicherung in die gesetzliche Sozialversicherung miteinbezogen. Die KSK ermöglicht kreativen Freiberuflern hiermit den Zugang zur Kranken-, Renten- und Pflegeversicherung zu günstigen Konditionen. Die Versicherten zahlen in der KSK nur 50% der Beiträge, die andere Hälfte tragen der Staat und die Verwerter kreativer Arbeit. Versicherungstechnisch sind Kreative somit Angestellten gleichgestellt. Die Bedingung für die Mitgliedschaft ist der Nachweis hauptberuflich kreativer, selbstständiger Arbeit. Was dies genau bedeutet, welche Grenzfälle bestehen und welche Vorteile die KSK bietet, möchten wir gern im Rahmen unseres Infoabends besprechen:
Kunstwissenschaftlerin, Autorin und Lehrperson für Kreativschaffende Birgit Effinger erläutert, wie die KSK funktioniert, welche Voraussetzungen erfüllt und welche Pflichten erbracht werden müssen und welche besonderen Vorteile sich aus ihr ergeben. Dabei wird beleuchtet, wie die KSK den kreativen Alltag erleichtert, langfristige Perspektiven für die Branche eröffnet, wer überhaupt abgabepflichtig ist und auch wie Berufsanfänger*innen und Familien von ihr profitieren.
In einer offenen Q&A-Runde ist viel Zeit für alle Fragen zum Thema und außerdem genug Raum, um sich mit anderen Expert*innen und Kolleg*innen aus der Kultur- und Kreativwirtschaft zu vernetzen.
Die Veranstaltung ist kostenfrei. Eine Anmeldung ist erbeten.