Bewilligung von Eltern-Kind-Kuren

Mutter-/Vater-Kind-Kur

Die Bewilligung von Eltern-Kind-Kuren obliegt den Krankenkassen.

Kuren für Eltern oder Großeltern – mit oder ohne Kinder – können bei der gesetzlichen Krankenkasse beantragt werden. Für privat Versicherte, Beamtinnen und Beamte heißt die Leistung Sanatoriumskur. Während einer Mutter-/Vater-Kind-Kur besteht je nach Familiensituation Anspruch auf eine Haushaltshilfe.

Der Antrag ist an die jeweilige Krankenkasse zu richten. Beratung und Unterstützung bei der Beantragung bieten zum Beispiel die AWO, der Paritätische, das DRK, das Diakonische Werk und die Caritas. Beratungsstellen in Ihrer Nähe finden Sie über die Internetseite des Müttergenesungswerkes:

Müttergenesungswerk

Beratungsstellensuche für Mutter-/Vater-Kind-Kuren auf der Internetseite des Müttergenesungswerks

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