Welche finanziellen Unterstützungsmöglichkeiten gibt es für geflüchtete Menschen aus der Ukraine?
Sobald eine geflüchtete Person aus der Ukraine in einer Kommune nach Unterstützung fragt, hat sie bei Bedürftigkeit Anspruch auf Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG). Diese sichern den Lebensunterhalt (etwa Ernährung, Unterkunft, Bildung und Teilhabe) sowie eine medizinische Versorgung. Leistungen sind bei akuten Erkrankungen/Schmerzzuständen möglich. Daneben werden auch Hilfen für Vorsorge, Schutzimpfungen und für werdende Mütter gewährt. Bei chronischen Erkrankungen können Leistungen gewährt werden, wenn diese zur Sicherung der Gesundheit unerlässlich sind. Besondere Behandlungsbedarfe infolge von Krieg und Vertreibung werden im erforderlichen Umfang erbracht.
Wo müssen sich geflüchtete Menschen anmelden, damit sie die Möglichkeit zum Leistungsbezug haben?
Die Kommunen der Region Hannover sind für die Gewährung von Leistungen nach dem AsylbLG zuständig. Sobald eine geflüchtete Person aus der Ukraine dort um Unterstützung bittet, nimmt die Leistungsbehörde die Daten auf und leitet diese an die Ausländerbehörde weiter. Von der Ausländerbehörde wird der betreffenden Person zunächst ein aufenthaltsrechtliches Dokument auf dem Postweg übersandt, mit dem sie sich ausweisen und ggf. melderechtlich anmelden kann. Die weitere aufenthaltsrechtliche Prüfung erfolgt dann im Anschluss.